Für Flüchtlinge gebürgt – Jetzt kann das teuer werden

Bürger, die in der Vergangenheit eine finanzielle Bürgschaft für Flüchtlinge übernommen haben, müssen jetzt unter Umständen tief in die Tasche greifen.
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Flüchtlingsfamilie auf dem Weg nach Deutschland.Foto: Herbert P. Oczeret/dpa
Epoch Times30. August 2017

Bürger, die in der Vergangenheit eine finanzielle Bürgschaft für Flüchtlinge übernommen haben, müssen jetzt unter Umständen tief in die Tasche greifen.

Wie „Focus-online“ berichtet, habe es bereits 2013 ein humanitäres Hilfsprogramm für syrische Flüchtlinge gegeben. Dabei haben Menschen in Deutschland eine Bürgschaft für anfallende Kosten der nachziehenden Verwandten von Geflüchteten übernommen. Dazu gehören sämtliche Kosten für Einreise und Aufenthalt des Flüchtlings, wie zum Beispiel Flugtickets, Behörden-Gebühren, Miete und Unterhalt. Durch die Bürgschaft hatten die Länder vorerst keine Kosten für die Asylbewerber, heißt es.

Unter den Helfern befindet sich auch der hessische Grünen-Politiker Klaus-Dieter Grothe. Er sowie Bekannte von ihm, hatten 2013 eine Bürgschaft übernommen und mit einem befristeten Arrangement gerechnet.  „Die hessische Landesregierung hatte uns garantiert, dass die Bürgschaft für einen Flüchtling dann endet, sobald über seinen Asylantrag positiv entschieden wurde. Acht Wochen soll das dauern, haben die Behörden damals gesagt. Da uns aber klar war, dass das sehr optimistisch ist, haben wir und ich mit einem Jahr Bürgschaft gerechnet“, sagt Grothe im Gespräch mit FOCUS Online.

Bürgschaft bleibt über mehrere Jahre bestehen

Inzwischen hat die Bundesregierung die Regeln für den Zuzug nach Deutschland verschärft, heißt es weiter. Demnach erlischt eine Verpflichtungserklärung nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus. Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, würden demnach nach drei Jahren enden, die anderen nach fünf Jahren. Die Helfer müssen also weiterhin für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge bürgen.

Grothes und seine Bekannten fühlen sich nun von der hessischen Landesregierung betrogen. Das befreundete Paar soll über 13.000 Euro an das Jobcenter bezahlen.  Das sei die Summe, die der Staat für ein halbes Jahr Arbeitslosengeld inklusive Erstausstattung der Wohnung einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie ausgibt, so der Grüne.

Die Helferfamilie will das Geld nicht bezahlen, denn nach ihren Angaben sei die Bürgschaft längst erloschen gewesen. Die Freunde wollen nun rechtlich dagegen vorgehen. Ob sie damit durchkommen, bleibt fraglich. Wie der Focus schreibt, habe das Bundesverwaltungsgericht im Januar dem Bund recht gegeben. Demnach dürfen die Jobcenter den Bürgern für jeden Monat und jeden Flüchtling eine Rechnung stellen – solange derjenige Geld vom Staat bezieht.

Grothe selbst hatte mehr Glück, drei seiner ehemaligen Schützlinge seien inzwischen ins Heimatland zurückgekehrt, der andere habe bereits Arbeit gefunden.

(mcd)



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