Fatale Migrationspolitik: Lebensgefahr durch ungenügend ausgebildete Ärzte
Nach Angaben einer Pressemitteilung der AfD Landesfraktion in Bayern gab es bereits Todesfälle im Zusammenhang mit mangelnden Fachkenntnissen von ausländischen Ärzten. In Deutschland hätten bereits einige Krankenhauspatienten „die Bereicherung durch die Zuwanderungspolitik Angela Merkels“ mit dem Leben bezahlt. Mit den viel geschworenen „Fachkräften“ seien auch tausende falsche Ärzte gekommen.
Dr. Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, kritisiere, dass
Menschen als Arzt tätig werden, die sich in ihren Heimatländern Zertifikate gekauft haben, ohne jemals die Universität besucht zu haben“.
Hierbei handele es sich nicht um ein „Bagatellproblem“, denn allein in Niedersachsen seien fast 3.700 Ärzte aus Drittstaaten tätig.
In Bayern genüge es bereits, wenn sich Mediziner auf dem allgemeinsprachlichen B2-Level verständigen könnten. Andere Bundesländer würden den höheren C1-Standard verlangen.
Wolfgang Sidamgrotzki, Sprecher vom Landesfachausschuss Gesundheit der AfD Bayern, sagt: „Wovor die AfD bereits seit 2013 warnte und dafür als ‚Rechter Sumpf‘ diffamiert wurde, bestätigt sich mehr und mehr“.
Unsere Partei fordert sofort eine obligatorische Prüfung auf Niveau des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung – also der schriftlichen Prüfung nach dem 10. Fachsemester. Nach dem anschließenden praktischen Jahr muss noch eine Mündliche folgen!“
So lautet die Forderung des AfD-Politikers Sidamgrotzki.
Sprachprüfung ja, Fachkenntnis-Prüfung nein
Durch die zu lasche Überprüfung der Universitätsabschlüsse – manchmal seien es lediglich Sprachprüfungen als Sachkundenachweis – würden damit viele Menschen gefährdet, so die Pressemitteilung.
Auch Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, bestätigt, dass die lückenhaften Fachkenntnisse ausländischer Ärzte die Versorgung der Patienten beeinträchtige. Grund hierfür sei, dass die Kammer nur deren sprachliche, aber nicht ihre fachliche Kompetenz prüfen dürfe, so die Neue Westfälische.
Es ist uns ein Dorn im Auge, dass wir zur Untätigkeit verurteilt sind, wenn wir fachliche Mängel feststellen“, so Windhorst.
Diese Mängel hätten auch in Westfalen-Lippe gerichtlich bestätigt bereits, zu Todesfällen geführt. So sei an den vom Heimatland bescheinigten, aber offenbar doch fehlenden Kenntnissen einer Gynäkologin aus Libyen ein Kind in einem Krankenhaus in Westfalen-Lippe bei der Geburt gestorben.
Wegen fahrlässiger Tötung wurde diese Ärztin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch nun arbeite sie an einem anderen Krankenhaus weiter, so die Neue Westfälische.
In einem anderen Fall sei ein Mann unter Alkoholeinfluss gestürzt und ohne weitere Diagnose in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Später starb er an Gehirnblutungen.
Sowohl der Notarzt als auch der diensthabende Arzt der Psychiatrie seien Ärzte „mit ausländischen Studienabschlüssen und fraglich ausreichenden Sprachkenntnissen“ gewesen so die Kammer zur „Neuen Westfälischen“.
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