Familiennachzug 2018: Nächste Migrationswelle kommt nach Bundestagswahl
März 2018 – Auf diesen Zeitpunkt wurde der Familiennachzug der bisher hier eingetroffenen syrischen Asylbewerber verschoben. Brisant ist: Weil die hinzukommenden Familienmitglieder dann nicht mehr als Flüchtlinge gezählt werden, werden sie in Zukunft in der Asylstatistik gar nicht mehr auftauchen und ihre Aufenthaltsgenehmigung von den zuständigen Ausländerbehörden erhalten. So wird ein weiteres Mal verschleiert, wie viele Menschen auf einmal nach Deutschland einwandern.
Auf einem Link, in dem er die Quellen zu seiner Recherche detailliert auflistet, beschreibt Thorsten Schulte von der Website „Silberjunge“ die Wirkung des Asylgesetz II. Dieses wurde umgesetzt zum 17. März 2016. Es sorgte dafür, dass „als subsidiär schutzberechtigt eingestufte Personen bis zum 16. März 2018, also in einer Übergangsfrist von zwei Jahren, keinen Anspruch auf den privilegierten Familiennachzug haben.“
Ab dem 16. März 2018 läuft diese Frist ab – rund ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl. Dann wird es demnach zum drastischen Anstieg des Familiennachzugs kommen, falls der Gesetzgeber nicht einschreitet.
Syrer klagen Familiennachzug ein
Die meisten Syrer erhalten nur „subsidiären Schutz“. Dieser greift laut Erklärung des BAMF, „wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht“.
Dass viele Syrer „Verbesserungsklagen“ einreichen, weil sie mehr als nur „subsidiären Schutz“ wollen, berichtete bereits n-tv. In mehr als 90 Prozent der Fälle haben sie dem Bericht zufolge Erfolg und die deutschen Gerichte sprechen ihnen den höherwertigen Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention zu. Mit diesem haben sie dann ein Recht auf privilegierten Familiennachzug, der für den Antragsteller den Vorteil hat, dass man weder ausreichenden Lebensunterhalt noch Wohnraum nachweisen muss.
EPOCH TIMES berichtete, dass in Mülheim die Asylklagen explodierten, weil Kirchen die Asylbewerber an Spezialanwälte weiterreichen, die für sie die nötigen Klagen einreichen.
Schulte bezieht sich in seiner Recherche auch auf einen Artikel von „Tichys Einblick“, in dem die Vorgehensweise des BAMF und des Auswärtigen Amtes beschrieben wurden und zieht selbst das Fazit: „Anscheinend ist niemandem in der deutschen Regierung und Verwaltung daran gelegen, das Ausmaß des Familiennachzugs exakt zu ermitteln. So handelt doch nur jemand, der vernebeln möchte.“
Quelle mit zahlreichen Belegen: www.silberjunge.de/merkel/
Hier Schultes Video:
https://www.youtube.com/watch?v=6Lx9ItL-JXA
(rf)
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