Europawahl 2014: Linken-Stimmen hinzugefügt und AfD-Stimmen ausradiert – Erhebt Staatsanwaltschaft in Halle Anklage?
Die „Korrekturen“ von mit Bleistift ausgefüllten Wahlzetteln könnten jetzt juristische Konsequenzen für den Vorsteher eines Wahllokals in Halle haben. Dabei wurden der Linken Stimmen hinzugefügt und sämtliche AfD-Stimmen ausradiert.
„Da waren es plötzlich 101 Stimmen mehr – die seltsame Vermehrung von Stimmen in einem Wahllokal der Stadt Halle bei der Europawahl 2014 hat jetzt ein juristisches Nachspiel gegen den damaligen Vorsteher des Wahllokals, Manfred D.“, berichtet die Zeitung Volksstimme aus Sachsen-Anhalt.
Ob der Verantwortliche auch bei der Bundestagswahl wieder Wahlvorsteher eines Wahllokals sein wird, sei „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht bekannt.
Bei der Bundestagswahl sei der Einsatz von Kugelschreibern vorgesehen, heißt es aus dem Hallenser Rathaus.
Wahlhelfer deckt Wahlmanipulation auf
Der Hartnäckigkeit des Wahlhelfers Peter Scharz, 77 J., ist es zu verdanken, dass dieser Fall öffentlich wurde. Scharz war im Mai 2014 in dem betroffenen Wahllokal einer der Wahlhelfer.
Der ehemalige Christdemokrat erhob Einspruch, woraufhin das Rathaus die Stimmzettel nachzählte: Statt den tatsächlichen 372 Stimmen hatte der Vorsteher des Wahllokals Manfred D. 473 Stimmen ausgewiesen.
Scharz stellte Strafanzeige wegen Wahlfälschung, dennoch hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Manfred D. zunächst eingestellt. Sie musste es wieder aufnehmen, nachdem Scharz seine Vorwürfe präzisierte.
Der Wahlhelfer hatte beobachtet, wie der Wahlvorsteher die Ergebnislisten „korrigiert“ hatte.
Der war nur am Radieren. Da wurde gefummelt und betrogen“, so Peter Scharz.
„Eine Vier-Augen-Prüfung hatte es bei der Wahl nicht gegeben. Außerdem wurde ich genötigt, das Wahlprotokoll zu unterschreiben, obwohl die Wahl noch lief“, schildert er der Mitteldeutsche Zeitung.
– Quelle: http://www.mz-web.de/28453030 ©2017
Nachdem die Wahrheit ans Licht gebracht wurde, musste die Anzahl der Stimmen für Die Linke von 221 auf nur noch 125 Stimmen korrigiert werden. Bei der AfD musste die Anzahl von „0“ auf tatsächliche 42 Stimmen hochkorrigiert werden.
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Wahlfälschung?
Auf Wahlfälschung stehen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. (aw)
Siehe auch:
Wahlmanipulation möglich: Computerprogramm für Bundestagswahl gehackt
Österreichs Wahl-Pannen: Auch 14-jährige Kinder wählten Bundespräsidenten
NRW: Nach fehlenden AfD-Stimmen – Alle Wahlkreise werden überprüft
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion