EU-Kommission verbietet Deutschland die Rückführung von Migranten nach Griechenland
Den deutschen Behörden ist noch keine Überstellung von Migranten nach Griechenland gelungen, obwohl dies seit dem 15. März 2017 wieder möglich ist.
Auf Anfrage der „Welt“ berichtete das Bundesinnenministerium, inzwischen „wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 50 Übernahmeersuchen an Griechenland gestellt, zu denen bislang noch keine Zustimmungen mit den von der EU-Kommission geforderten Zusicherungen zur Einhaltung der Standards der Aufnahme-Richtlinie und der Asylverfahrens-Verordnung seitens der Griechischen Behörden beim BAMF eingegangen sind“.
Daher seien auch noch keine Überstellungen nach Griechenland erfolgt, so das BMI. Auch in den inzwischen wieder wichtigsten Einreisestaat Italien werden kaum Migranten aus Deutschland zurückgebracht.
Im ersten Quartal stellte die Bundesrepublik den Ministeriumsangaben zufolge 6.743 Übernahmeersuchen an das Land. Im selben Zeitraum gelangen aber nur 371 Überstellungen dorthin. Das BMI sieht „verschiedene Gründe“ dafür, „dass wenige Übernahmeersuchen an Italien gestellt werden und dass es zu wenigen Überstellungen nach Italien kommt“.
Zum einen, so das BMI, könnten nur Übernahmeersuchen gestellt werden, „wenn ein Nachweis der Zuständigkeit anhand eines EuroODAC-Treffers oder anhand von Indizien möglich ist“. Außerdem richte „das BAMF aufgrund der Tarakhel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bei Familien mit Kindern bis drei Jahren keine Übernahmeersuchen, da die deutschen Verwaltungsgerichte eine konkret individuelle Zusicherung vor einer Dublin-Überstellung nach Italien von den italienischen Behörden bezüglich der Unterbringung von Familien fordern“.
Bis Ende Mai dieses Jahres reisten laut BMI 77.148 Schutzsuchende nach Deutschland. Das sind mehr, als laut Internationaler Organisation für Migration (IOM) insgesamt an den Küsten Italiens (65.000) und Griechenlands (8.000) bis Mitte Juni ankamen. (dts)
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