Erstmals rechtskräftig zu Haftstrafe verurteilt – 89-jährige Haverbeck glaubt nicht an den Holocaust
Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist erstmals rechtskräftig zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.
Einen entsprechenden Bericht des Norddeutschen Rundfunks bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) im niedersächsischen Celle am Dienstag, ohne den Namen der 89-Jährigen zu nennen.
Das OLG verwarf demnach die von Haverbeck angestrebte Revision gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Verden wegen Volksverhetzung gegen sie.
Das bedeutet laut Sprecherin, dass die Verurteilung zu zwei Jahren Haft rechtskräftig ist und vollstreckt werden kann. Dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Haverbeck könnte aber versuchen, den Haftantritt etwa durch Verweis auf ihren Gesundheitszustand zu verhindern. Dann müssten Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Gerichte dies prüfen.
Nach Angaben eines Sprechers der für ihren Fall zuständigen Staatsanwaltschaft in Verden wurde Haverbeck bislang noch nicht zum Haftantritt geladen. Ob sie dagegen Einwände vorbringen werde, sei derzeit nicht absehbar, sagte er.
Haverbeck leugnet immer wieder öffentlich den von den National-Sozailsten organisierten Völkermord an den Juden während des Zweiten Weltkriegs. Haverbeck wurde bereits diverse Male zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.
In den vergangenen Jahren fällten Richter auch mehrfach Urteile ohne Bewährung. Der vom Celler OLG entschiedene Fall ist aber der erste, der rechtskräftig endgültig geklärt wurde. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion