Erstmals rechtskräftig zu Haftstrafe verurteilt – 89-jährige Haverbeck glaubt nicht an den Holocaust

Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist erstmals rechtskräftig zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Celle lehnte die von ihr angestrengte Revision ab. Noch ist unklar, ob sie sich gegen den Haftantritt wehren wird.
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Ursula Haverbeck glaubt nicht an den Holocaust.Foto: FRISO GENTSCH/AFP/Getty Images
Epoch Times13. Februar 2018

Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist erstmals rechtskräftig zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Einen entsprechenden Bericht des Norddeutschen Rundfunks bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) im niedersächsischen Celle am Dienstag, ohne den Namen der 89-Jährigen zu nennen.

Das OLG verwarf demnach die von Haverbeck angestrebte Revision gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Verden wegen Volksverhetzung gegen sie.

Das bedeutet laut Sprecherin, dass die Verurteilung zu zwei Jahren Haft rechtskräftig ist und vollstreckt werden kann. Dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Haverbeck könnte aber versuchen, den Haftantritt etwa durch Verweis auf ihren Gesundheitszustand zu verhindern. Dann müssten Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Gerichte dies prüfen.

Nach Angaben eines Sprechers der für ihren Fall zuständigen Staatsanwaltschaft in Verden wurde Haverbeck bislang noch nicht zum Haftantritt geladen. Ob sie dagegen Einwände vorbringen werde, sei derzeit nicht absehbar, sagte er.

Haverbeck leugnet immer wieder öffentlich den von den National-Sozailsten organisierten Völkermord an den Juden während des Zweiten Weltkriegs. Haverbeck wurde bereits diverse Male zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.

In den vergangenen Jahren fällten Richter auch mehrfach Urteile ohne Bewährung. Der vom Celler OLG entschiedene Fall ist aber der erste, der rechtskräftig endgültig geklärt wurde. (afp)

Ursula Haverbeck im Panorama Interview März 2015:

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