Ehemaliger afghanischer Soldat als Flüchtling anerkannt – ihm droht „Verfolgung“ in Kabul
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einen ehemaligen afghanischen Soldaten als Flüchtling anerkannt. Er könne wegen der „Sicherheits-, Arbeitsmarkt- und humanitären Lage“ nicht in der afghanische Hauptstadt Kabul leben, teilte das Gericht am Montag in Mannheim mit. (Az. A 11 S 512/17)
Der Mann hatte dem Gericht zufolge in der afghanischen Nationalarmee gedient und bei einem Kampfeinsatz zahlreiche Verletzungen erlitten. Später wurde demnach in seinem Heimatdorf sein Haus von regierungsfeindlichen Kräften angegriffen und zerstört. Ihm droht nach Ansicht des Gerichtshofs in seiner Heimatregion nahe Kabul deshalb weitere „Verfolgung“.
Von dem Kläger sowie seiner Ehefrau und seinen zwei kleinen Kindern, die noch in Afghanistan leben, könne wegen der „Sicherheits-, Arbeitsmarkt- und humanitären Lage in Kabul nicht vernünftigerweise erwartet werden, sich dort niederzulassen“, entschied der Gerichtshof.
Der Mann war im Dezember 2015 nach Deutschland gekommen. Der Verwaltungsgerichtshof änderte mit seiner Urteil die Entscheidung aus der ersten Instanz ab. Eine Revision ließ der VGH nicht zu. Diese Entscheidung kann durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden. (afp)
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