Disko-Türsteher sollen Strafe zahlen – haben Asylbewerber abgewiesen
In Braunschweig kann es für Türsteher teuer werden, wenn sie Diskogängern wegen ihrer ethnischen Herkunft den Zutritt verwehren.
Drei Sicherheitskräften ist jetzt ein Bußgeldbescheid über 60 Euro ins Haus geflattert, zusätzlich verlangen die Behörden 28,20 Euro an Gebühren von den Männern, das berichtet die „Junge Freiheit“.
Die Stadtverwaltung hatte im Frühjahr Testpersonen zu einer Überprüfung geschickt, um herauszufinden, ob „Personen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion der Einlass verwehrt wird“, zitiert die JF einen Sprecher der Stadt.
Dabei seien sechs Diskotheken untersucht worden. Nur in zwei Clubs seien die Testpersonen hineingekommen, bei den anderen vier wurden sie abgewiesen.
Aus diesem Grund strebte die Stadt Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Türsteher und Clubbetreiber an. Bei zwei Diskotheken führten jedoch sachliche Gründe zur Abweisung. Zum einen fand eine Abi-Party statt, zum anderen eine schwul-lesbische Party – beide an einen Personenkreis gerichtet, dem die Testpersonen nicht entsprachen.
Den Vorwurf der ethnischen Auswahl sah die Verwaltung bei zwei Clubs als nachgewiesen. Da es sich aber um minderschwere Fälle handele, bleibe die Stadt mit 60 Euro Bußgeld am unteren Rand des Möglichen. Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.
Die Türsteher können vor Gericht ziehen, dann bleibt es fraglich, ob die Bußgeldbescheide durchgesetzt werden können.
Siehe auch:
UN-Arbeitsgruppe wirft Deutschland „institutionellen Rassismus“ vor
(mcd)
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