„Die Rückkehr der Meinungspolizei“: Schweizer Blatt übt scharfe Kritik am NetzDG
Es wird ernst in Deutschland. Mit Beginn des neuen Jahres werden kritische Stimmen im Internet weitestgehend mundtot gemacht.
Plattformen, die dem Informationsaustausch dienen, machen jetzt kurzen Prozeß. Eine politische Äußerung, ein Video, dass unter Umständen Zweifel an politischer Korrektheit hervorrufen könnte, werden sofort gelöscht.
Da interessiert es auch keinen mehr, wie bekannt und gern gehört oder gelesen die Person in Deutschland ist, wieviel Abonnenten oder FB-Freunde derjenige hat. Wer die deutsche Politik, den Islam, Einwanderer oder die Homo-Ehe kritisiert, fliegt.
So wurde erst kürzlich die Starbloggerin Ines Läufer, die immer sehr fundierte und gut recherchierte Beiträge auf dem Blog „Fisch+Fleisch“ veröffentlichte, auf dem Blog gelöscht. Der Youtube-Kanal von Identitären-Chef Martin Sellner wurde jetzt komplett gelöscht. Vor Weihnachten hatten Linksradikale erst sein Auto in Flammen gesetzt.
Auf Facebook wurde der Bestseller-Autor Stefan Schubert gesperrt, weil er arabische und nordafrikanische Bandenmitglieder als „Kriminelle“ bezeichnete. Hatespeech?
Deutschland als „moralische Supermacht“
Die Schweizer stehen wie immer am Rande des Geschehens und üben sich in Fassungslosigkeit. So auch der Redaktionsleiter des Zürcher „Tagesanzeiger“, Andreas Kunz, der unter dem Titel „Die Rückkehr der Meinungspolizei“ den deutschen Staat als „eine Art moralische Supermacht“ bezeichnet, die seit der Flüchtlingskrise „dem Bösen auf der Welt den Garaus machen will“.
Er schreibt:
Dass die sozialen Medien mitunter ziemlich asozial sein können, daran haben sich die Nutzer längst gewöhnt. Auf die Idee, die Abermillionen an Meinungen, Schmähungen und Müllabsonderungen deswegen zu kontrollieren, sie gar zu zensieren oder zu büssen, käme höchstens ein ebenso grössenwahnsinniger wie hoffnungsloser Idealist.“
Als Problem sieht Kunz nicht nur die schiere Masse an zu kontrollierenden Beiträgen, sondern es gäbe im NetzDG auch „keinerlei Definition dafür, was mit ‚offensichtlich rechtswidrig‘ gemeint“ sei.
Löschen, was die deutsche Regierung gelöscht haben will
Die Kontrolleure, die in der Regel keine juristische Ausbildung hätten, müssten innerhalb acht Sekunden entscheiden, ob etwas entfernt werden soll, so Kunz. Im Zweifelsfall werde also gelöscht. „Und angesichts des Auftraggebers löschen sie vornehmlich das, von dem sie denken, dass es die deutsche Regierung gelöscht haben will“, schreibt Kunz.
Islamkritiker haben es schon seit längerem schwer, daran wird sich laut Kunz auch nichts ändern, eher im Gegenteil. Und da spiele es auch keine Rolle, ob jemand sachlich argumentieren würde, wie beispielsweise der bekannte Autor Hamed Abdel-Samad.
Wer den Islam mit Terror in Verbindung bringt, wird mundtot gemacht“, schreibt Kunz.
Wenig Toleranz zeige Facebook auch bei Ausdrücken wie „Nafri“ oder „nordafrikanischer Intensivtäter“ und auch bei Themen wie Homo-Ehe oder Geschlechteridentitäten.
Wer hier die politisch korrekte Kaste verlässt und stilistisch nicht stubenrein artikuliert, wird gelöscht“, so Kunz weiter.
In Ordnung sei es hingegen, AfD-Chefin Alice Weidel „Fotze“, „Nazi“ und „Drecksau“ zu nennen. Auf eine Beanstandung habe Facebook laut Kunz geantwortet, dass der Beitrag „gegen keinen unserer Gemeinschaftsstandards verstösst“.
Die große Angst vor „rechts“
Die Angst vor rechts sei offenbar „derart groß in Deutschland, dass auch heute wieder nicht mehr ausgesprochen werden soll, was nicht sein darf.“
Deswegen liegt für Kunz auch der Verdacht nahe, dass es sich beim NetzDG vor allem um ein „Volkserziehungsprogramm“ handele – „exerziert von überforderten Zensoren und angefeuert von einem Staat, der mit Meinungspolizeien in der Vergangenheit schreckliche Erfahrungen gemacht hat“, so der Journalist.
Charles Lewinsky habe einmal den schönen Satz geprägt, dass rund „zehn Prozent aller Menschen Arschlöcher“ seien. Diese Regel könne man sicher auch auf Deutschland anwenden, meint Kunz. „8 Millionen Arschlöcher“ seien zwar viel, aber glaube man wirklich, „die restlichen 72 Millionen könnten nicht selbst dagegen halten?“
Und notfalls gäbe es auch in Deutschland Straftatbestände wie Ehrverletzung, Nötigung, Beleidigung oder Volksverhetzung – „deren Verfolgung einem Staat sicherlich besser ansteht als ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, dem höchsten Gut überhaupt in einer Demokratie“, so der Journalist abschließend.
Jürgen Fritz erzielt Teilerfolg bei Klage
Ein kritischer Geist, der auf Facebook auch schon mehrfach gesperrt wurde, ist Philosoph Jürgen Fritz. Fünfmal hat Facebook ihn in den letzten Monaten – seiner Ansicht nach – vertrags- und rechtswidrig gesperrt und etliche seiner Postings einfach gelöscht, seinen Account einmal sogar völlig gelöscht, dann aber nach seiner Intervention wiederhergestellt.
Fritz hatte sich daraufhin einen Anwalt genommen und geklagt. Jetzt hat er einen Teilerfolg erzielt: Das Landgericht Hamburg hat seine Klage gegen Facebook angenommen, hat die Zustellung der Klage angeordnet und Fb eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt.
Siehe auch:
Facebook ändert seine Auswahl von Beiträgen – Medieninhalte werden zurückgestuft
NetzDG seit 1.1. komplett in Kraft getreten – Schauspielerin Heißenberg auf Facebook gesperrt
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