„Deutschland ist vielfältiges Einwanderungsland“ soll ins Grundgesetz – Integrationsgipfel „Abschaffung der alten Bundesrepublik“?
Aus aktuellem Anlass verweisen wir noch einmal auf einen Artikel vom November 2016.
Der Satz „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland“ soll als Artikel 20b im Grundgesetz verankert werden. Der Vorschlag kommt von den 50 Teilnehmerorganisationen des Integrationsgipfels, der heute in Berlin unter der Leitung von Angela Merkel (CDU) gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten, Staatsministerin Aydan Özoğuz (SPD), stattfand. „Bundesregierung.de“ berichtete über den Integrationsgipfel unter dem Titel „Teilhabe steht im Mittelpunkt“.
Die „Zeit“ veröffentlichte bereits gestern die Kurzversion eines Impulspapiers, welches beim Integrationsgipfel diskutiert wurde.
Das „Impulspapier der Migrant*innen- Organisationen zur Teilhabe an der Einwanderungsgesellschaft“, wurde von 50 bundesweit aktiven Verbänden formuliert. Das Papier macht Vorschläge, wie man die interkulturelle Öffnung von Institutionen und Organisationen vorantreiben sollte.
Das Papier schlägt vor, dem Grundgesetz einen Paragraph 20b hinzuzufügen, der lauten soll:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“
„Dadurch soll in der Verfassung verankert werden, dass Deutschland ein vielfältiges Einwanderungsland ist und alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind“, erklärte das Impulspapier dazu. Außerdem nennt es vier Veränderungsziele, die verschiedene gesellschaftliche und politische Bereiche umfassen. Diese sind: „1. Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen; 2. Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung; 3. Gleichberechtigte Teilhabe in Entscheidungsfunktionen; 4. Gleichberechtigte Teilhabe bei Leistungen.“
Vera Lengsfeld, Ex-CDU-Abgeordnete kritisierte auf ihrem Blog: „Von Integration ist in diesem Papier nicht mehr die Rede, nur noch von „interkultureller Öffnung“ der Gesellschaft und ihrer Organisationen und Institutionen.“ Man wolle „Verteilungskämpfe“ verhindern zwischen denen, die immer da waren und denen, die neu hinzukommen. Lengsfeld kritisierte überdies, dass das Papier nur Forderungen enthalte, aber mit keinem Wort von Migranten einen Beitrag zur Gesellschaft verlange: „Im Klartext sind das Forderungen nach bedingungsloser Überlassung von Geldern und Schlüsselfunktionen, sowie nach einer eigenen bürokratischen Struktur auf allen Ebenen. In der Wirtschaft würde man bei einem solchen Ansinnen von einem feindlichen Übernahmeversuch sprechen“, so Lengsfeld. In dem Papier sei außerdem nicht mehr von Flüchtlingen die Rede, die Schutz suchen, sondern von Zuwanderern.
Die 50 Migrantenorganisationen verkünden in dem Papier auch:
„Wir werden all jenen vehement entgegentreten, die unsere selbstverständliche Zugehörigkeit zur Einwanderungsgesellschaft und unseren Teilhabeanspruch infrage stellen. „Kein „Wir ohne uns“. Für ein „Wir der Verschiedenen“ in einer gemeinsamen Einwanderungsgesellschaft.“
Hier der gesamte Text:
Impulspapier der Migrant*innen- Organisationen zur Teilhabe an der Einwanderungsgesellschaft
Wie interkulturelle Öffnung jetzt gelingen kann!
Kurzfassung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, hat 2016 zum Themenjahr „Partizipation“ erklärt. Damit ist die zentrale Frage aufgeworfen, wie in einer Einwanderungsgesellschaft gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden kann.
Einen wichtigen Schlüssel für Teilhabe sehen wir, die hier unterzeichnenden Migrant*innenorganisationen in Deutschland, in der nachhaltigen interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, ihrer Organisationen und Institutionen. So wird Teilhabe von Individuen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen an Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen strukturell verankert – als Teilhabe am Haben und am Sagen.
Interkulturelle Öffnung bedeutet auch, Rassismus und Diskriminierungen nachdrücklich zu ächten und zu sanktionieren – gerade vor dem Hintergrund, dass sich das gesellschaftliche Klima rapide verschlechtert. Der Diskurs über das Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft verroht, Gewalt greift um sich. Das Gewaltmonopol des Staates wird zunehmend in Frage gestellt. Eine Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Entwicklung ab, aber zu viele schweigen noch.
Bundespräsident Joachim Gauck hat ein neues Selbstverständnis für die Einwanderungsgesellschaft als ein „Wir der Verschiedenen“ beschrieben. Dem schließen wir uns an. Dabei liegt es an uns allen, ob wir dieses neue Selbstverständnis als gemeinsame demokratische Entwicklung begreifen oder ob Verteilungskämpfe zwischen denen, die schon immer da waren und denen, die neu dazugekommen sind, drohen, vieles zu überlagern, gar zu zerstören.
In einem Impulspapier haben wir unsere Vorstellung zusammengetragen, wie Teilhabe durch interkulturelle Öffnung von Organisationen und Institutionen gelingen kann. Veränderungsziele und Maßnahmen richten sich einerseits an die Bundesregierung und Entscheider*innen in Bund, Ländern und Kommunen, welche die Rahmenbedingungen für interkulturelle Öffnung schaffen können. Zum anderen suchen wir den Austausch mit Organisationen und Institutionen, die sich als Teil der Einwanderungsgesellschaft noch aktiver für Vielfalt und Teilhabe öffnen wollen bzw. sollen.
Veränderungsziel 1: Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen
In Organisationen und Institutionen sind Strategien zur interkulturellen Öffnung umgesetzt und Vielfalt und Teilhabe gelebte Grundüberzeugungen.
Priorisierte Maßnahmen:
- Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Art. 20b: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ Dadurch wird in der Verfassung verankert, dass Deutschland ein vielfältiges Einwanderungsland ist und alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind.
- Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Art. 91a GG „Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“: Dies stellt sicher, dass der Bund bei der Rahmenplanung und Finanzierung dieser Ziele, auch im Sinne der Verbesserung der Lebensverhältnisse, die Länder unterstützt.
- Interkulturelle Öffnung wird Chefsache in Organisationen und Institutionen. Dies gelingt unter anderem durch die Festlegung als Führungsaufgabe, die Verknüpfung mit dem Kerngeschäft und Entwicklungszielen, der Festlegung von hauptverantwortlichen Fachstellen – wo möglich gesetzlich verpflichtend – und ein interkulturell orientiertes Qualitätsmanagement.
- Im Rahmen der Verabschiedung eines Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes in 2017 soll die interkulturelle Öffnung verbindlich geregelt werden.
- Weitere Maßnahmenvorschläge des Impulspapiers: die Ausweitung von gesetzlichen Antidiskriminierungsregeln auf Ethnizität und positive Diskriminierung; gemeinsame Selbstverpflichtungen zur Leitbildentwicklung; die Einführung eines Checks der interkulturellen Öffnung in Gesetzgebungsverfahren (IKÖ-Check); Start von Pilotprojekten für Diversity Budgeting sowie ein Wettbewerb der Bundesregierung für Good Practice der interkulturellen Öffnung von Organisationen und Institutionen.
Veränderungsziel 2: Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung
Migrant*innenorganisationen werden in Prozesse der interkulturellen Öffnung eingebunden und dazu in ihrer Professionalisierung unterstützt. Es gibt ausreichend Strukturfördermittel und Anlaufstellen für Prozesse der interkulturellen Öffnung.
Priorisierte Maßnahmen:
- Dem Beispiel des Nationalen Ethikrats folgend soll auf Bundesebene ein „Nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung“ – unter Beteiligung von Migrant*innenorganisationen – auf gesetzlicher Grundlage etabliert werden.
- Als wichtige Partner*innen im Prozess der interkulturellen Öffnung in der Einwanderungsgesellschaft sollen Migrant*innenorganisationen in ihrer Professionalisierung unterstützt werden. Es wird vorgeschlagen, dass der Bund dazu den Aufbau professioneller Organisationsstrukturen auf Bundesebene mit mindestens 10 Mio. Euro pro Jahr unterstützt, Länder eigene Finanzierungstöpfe einrichten sowie Ko-Finanzierungsanforderungen abgeschafft und Strukturförderungen in die Regelförderung überführt werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration soll die Professionalisierung fachlich eng begleiten.
- Im Zuge dieser Professionalisierung sollen sich interessierte Migrant*innenorganisationen zu Trägern der interkulturellen Organisationsentwicklung und von Antidiskriminierungsmaßnahmen zertifizieren lassen können, analog zum Prozess der Zertifizierung von Trägern der politischen Bildung. Dieser Zertifizierungsprozess wird mit einer dreijährigen Anschubfinanzierung unterstützt.
- Weitere Maßnahmenvorschläge: der Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden zu Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung sowie die Einrichtung eines Expertengremiums zur Gestaltung von Integrationspolitik.
Mitentscheiden
Veränderungsziel 3: Gleichberechtigte Teilhabe in Entscheidungsfunktionen
Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Entscheidungsfunktionen in Organisationen und Institutionen wahrnehmen, hat sich deutlich erhöht.
Priorisierte Maßnahmen:
- Die Festlegung von Zielquoten-/ Korridoren für Führungskräfte quantifiziert den Veränderungsbedarf und macht ihn sichtbar. Die Bundesregierung geht hier – mit der Erhebung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung – bereits mit gutem Beispiel voran. In 2017 soll sie eine Umsetzungsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, die Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung proportional zum Bevölkerungsanteil zu verwirklichen. In dem Zusammenhang muss §5 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) weiterentwickelt werden, auch um die Erfüllung von Zielquoten zu gewährleisten.
- Zur Förderung der Führungskräfteentwicklung soll die Bundesregierung unter Beteiligung der Migrant*innenorganisationen ein ressortübergreifendes Leadership-Programm für Führungskräfte mit Einwanderungsgeschichte entwickeln. Damit schafft die Bundesregierung ein Beispiel, das andere Großorganisationen und -institutionen übernehmen und für sich anpassen können.
- Aktivierende Anwerbekampagnen sollen in allen Sektoren ausgebaut und umgesetzt werden, um das aktuelle Repräsentationsdefizit (wie beispielsweise bei LehrerInnen) auszugleichen. Die Kampagne „Wir sind Bund“ sollte weiter zielgruppengerecht ausgebaut werden.
- Weitere Maßnahmenvorschläge: einen besseren Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen u.a. durch Anonymisierung in Bewerbungsverfahren; Verankerung und Stärkung des politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements von Menschen mit Einwanderungsgeschichte; die interkulturelle Öffnung im Medien-/Kulturbereich sowie die Einführung eines Diskriminierungsmonitorings am Arbeitsmarkt.
Veränderungsziel 4: Gleichberechtigte Teilhabe bei Leistungen
Organisationen und Institutionen erbringen Leistungen in gleicher Qualität und für alle Bürger*innen unabhängig von deren Herkunft.
Priorisierte Maßnahmen:
- Der Diskriminierungsschutz bei der Erbringung von Dienstleistungen muss insbesondere auf Länderebene verbessert werden – hier werden effektivere Regelungen, basierend auf bestehenden Entwürfen, gebraucht. Antidiskriminierungsstellen sollen auf Länderebene gestärkt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Landesantidiskriminierungsgesetze sollen den Diskriminierungsschutz verbessern. Auf Bundesebene ist die Antidiskriminierungsstelle in Gesetzesvorhaben einzubeziehen und mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Zudem sind Ombudsstellen mit Vertrauenspersonen der Migrant*innenorganisationen zu besetzen.
- Bund und Länder sollen sich auf einheitliche IKÖ-Standards einigen und deren Umsetzung Kennzahlenbasiert evaluieren.
- Die praxisnahe Forschung über Benachteiligungsstrukturen in Organisationen und Institutionen ist zu stärken, die entsprechenden Gelder sind für den Bundeshaushalt 2018 vorzusehen.
- Weitere Maßnahmenvorschläge: interkulturelle Öffnung als Teil von Zertifizierungen berücksichtigen; Einsatz von interkulturellen Lotsen und Mediation; Erhöhung der Aufmerksamkeit für mehrsprachige Informationsangebote; die bundesweite Einführung von kommunalen Dolmetscherdiensten; die Verstetigung der Angebote und Strukturen der Flüchtlingshilfe und Ausbau der Selbstorganisation geflüchteter Menschen.
Zu allen vier Veränderungszielen haben wir neben passenden Maßnahmen, eigene Beiträge sowie gelungene Beispiele aus der Praxis benannt. Mit dem Impulspapier bringen wir auch zum Ausdruck, dass wir uns als Teil eines gemeinsamen Deutschland verstehen. Wir werden all jenen vehement entgegentreten, die unsere selbstverständliche Zugehörigkeit zur Einwanderungsgesellschaft und unseren Teilhabeanspruch infrage stellen. „Kein „Wir ohne uns“. Für ein „Wir der Verschiedenen“ in einer gemeinsamen Einwanderungsgesellschaft.
AUSBLICK UND NÄCHSTE SCHRITTE
Das Impulspapier ist das Ergebnis eines transparenten und konstruktiven Beteiligungsprozesses. Wir werden weiter zusammenarbeiten und mit einer gemeinsamen Stimme unsere Perspektive und Beiträge zum Thema „Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ in das demokratische Gemeinwesen einbringen.
- Die Vorstellung des Papiers auf dem Integrationsgipfel 2016 verstehen wir als Impuls für einen auf Dauer angelegten, gesteuerten Prozess und strukturierten Dialog von Migrant*innenorganisationen und Bundesregierung zu diesem Thema.
- Mit den erarbeiteten Vorschlägen werden wir aktiv auf andere Organisationen aus Politik und Zivilgesellschaft – zum Beispiel Landesregierungen, Partei- und Verbandsvorsitzende – zugehen und Umsetzungsmöglichkeiten diskutieren.
- Zudem soll analog zur Deutschen Islam Konferenz in 2017 eine interministerielle Konferenz begründet werden. Diese hätte die Aufgabe, im Austausch mit Migrant*innenorganisationen die vorgeschlagenen Veränderungsziele und Maßnahmen zu prüfen und konkrete Verabredungen zu treffen, was davon bis zu welchem Zeitpunkt, wie und durch wen umgesetzt werden kann. Dabei sind weitere Organisationen und Institutionen je nach Aufgabenstellung einzubeziehen. Im Ergebnis soll ein gemeinsames Umsetzungspapier dieser interministeriellen Konferenz und der Migrant*innenorganisationen in 2017 vorgelegt werden.
Mitzeichnende Organisationen
Alevitische Gemeinde Deutschland e.V., Amaro Drom e.V., Amnesty for Women e.V., Ausbildungsring Ausländischer Unternehmer e.V., Bildungswerk in Kreuzberg GmbH, Bund der spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Bundes Roma Verband e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland BAGIV e.V., Bundesnetzwerk TANG – The African Network of Germany, Bundesverband ausländischer Studierender BAS e.V., Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V., Bundesverband der Vietnamesen in Deutschland e.V., Bundesverband Griechischer Gemeinden in Deutschland e.V., Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen NEMO e.V., Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, BVRE – Bundesverband russischsprachiger Eltern e.V., Coordinamento Donne Italiane di Francoforte e.V, CGIL-Bildungswerk e.V., Dachverband der Migrantinnenorganisationen (DaMigra) e. V., Deutsch-Iranische Beratungsstelle für Frauen und Mädchen e.V., Deutscher Soldat e.V., Deutsch-Marokkanisches Kompetenznetzwerk (DMK) e.V., DeutschPlus e.V. – Initiative für eine plurale Republik, Ethno-Medizinisches Zentrum e.V., FÖTED-Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland, Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen Wohlfahrtsverband, FORWARD-Germany e.V., INTERCOMITES Germania, Interkulturelles Frauennetzwerk Hessen, Jugendliche ohne Grenzen, Koreanische Frauengruppe in Deutschland, korientation e.V., Kroatischer Weltkongress in Deutschland e.V., Kurdische Gemeinde Deutschland e.V., Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e.V., Maisha e.V. Selbsthilfegruppe Afrikanischer Frauen in Deutschland, MIGRANET-MV, Migrantinnen-Netzwerk Bayern, Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg e. V., Multikulturelles Forum e.V., NAVEND – Zentrum für Kurdische Studien e.V., Neue Deutsche Medienmacher e.V., Neue Deutsche Organisationen, Polnischer Sozialrat e.V., Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW, Südost Europa Kultur e.V., Türkisch-Deutsche Studierenden und Akademiker Plattform e.V., Türkische Gemeinde in Deutschland, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), Yezidisches Forum e. V., Zentralrat der afrikanischen Gemeinde in Deutschland e.V., Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V., Zentralrat der Serben in Deutschland e.V.
Das Impulspapier wurde von Migrant*innenorganisationen in einem Beteiligungsprozess erstellt. Der Redaktionsgruppe der Migrant*innenorganisationen gehörten an: Ahmet Atasoy (Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW), Dr. Delal Atmaca (DaMigra e.V. Dachverband der Migrantinnenorganisationen), Sun-ju Choi (korientation e.V.), Dr. Johannes Eichenhofer (DeutschPlus e.V. – Initiative für eine plurale Republik, Martin Gerlach (Türkische Gemeinde in Deutschland), Sigismund Henke (Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg e.V.), Günter Jek (Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.), Kenan Küçük (Multikulturelles Forum e.V.), Maria Oikonomidou (Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen Wohlfahrtsverband), Galina Ortmann (Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat), Nelli Foumba Soumaoro (Jugendliche ohne Grenzen), Cihan Sügür (Türkisch-Deutsche Studierenden und Akademiker Plattform e.V.), Hikmet Tolan (Yezidisches Forum e. V.)
Und so berichtete „Bundesregierung.de“ über den Integrationsgipfel unter dem Titel „Teilhabe steht im Mittelpunkt“:
Das Thema Integration verzeichne ein „steil ansteigendes Interesse“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel heute zum Auftakt des neunten Integrationsgipfels im Bundeskanzleramt. Das sei nicht zuletzt auf die 890.000 Asylsuchenden des vergangenen Jahres zurückzuführen.
Merkel stellte klar, dass die Politik der Bundesregierung „vom Respekt vor der Würde jedes einzelnen Menschen“ geleitet sei. Es komme nicht darauf an, „Sonntagsreden“ zu halten. Mit Blick auf die Bekämpfung der Fluchtursachen sagte sie: „Wegzuschauen, dort wo es Krieg gibt, hilft nicht.“ (rf)
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