Deutschland blockiert Veröffentlichungen zum Eier-Skandal
Deutschland und die Niederlande blockieren die Veröffentlichung von Informationen zum Fipronil-Skandal.
Die EU-Kommission verweigerte jetzt offiziell eine von der Deutschen Presse-Agentur beantragte Herausgabe der Meldungen und Zahlen, die im Sommer von den Mitgliedsländern in das gemeinsame Schnellwarnsystem RASFF eingegeben worden waren.
Es geht um Eier, die mit dem Insektengift Fipronil verunreinigt worden waren. Als Begründung wurde die Ablehnung von Deutschland und den Niederlanden genannt. Diese beiden Länder waren besonders stark von dem Skandal betroffen. Bis heute ist aber zum Beispiel völlig unklar, wie viele Eier möglicherweise belastet waren.
Der Skandal um Fipronil-Funde hatte im Sommer wochenlang für Aufregung in der EU gesorgt. Für Verbraucher soll von verunreinigten Produkten zwar keine akute Gesundheitsgefahr ausgegangen sein. Vorsorglich wurden aber bislang unbekannte Mengen Eier und Eierprodukte vom Markt genommen und vernichtet.
Um welche Mengen es sich genau handelte, könnte vermutlich anhand der Meldungen im Schnellwarnsystem errechnet werden. Ebenso wären zum Beispiel Rückschlüsse möglich, wie schnell auf Warnmeldungen reagiert wurde.
Offiziell begründeten die deutschen Behörden die Informationssperre mit dem Schutz des Schnellwarnsystems. Wenn Nutzer eine Veröffentlichung ihrer Meldungen befürchten müssten, werde es zu „Verzögerungen bei der Kommunikation“ kommen, heißt es in der Stellungnahme an die EU-Kommission. Die niederländischen Behörden geben hingegen ermittlungstaktische Gründe für ihre Ablehnung an. Eine Veröffentlichung der Informationen könnte demnach die Ermittlungen zu dem Skandal „irreversibel schädigen“.
Nach den bisherigen Ermittlungen gelangte das Insektengift Fipronil in die Eier, weil es unerlaubterweise zur Reinigung von Ställen eingesetzt wurde. Ziel war offensichtlich, kostengünstig und effizient die Rote Vogelmilbe, umgangssprachlich auch Blutlaus genannt, zu bekämpfen. Das weit verbreitete Spinnentier ernährt sich vom Blut verschiedener Vogelarten und gilt als einer der wirtschaftlich bedeutendsten Schädlinge in der Geflügelzucht.
Die Deutsche Presse-Agentur wird nun unter Berufung auf eine Regelung im EU-Recht von der Kommission verlangen, die Entscheidung gegen eine Veröffentlichung der Meldungen zum Fipronil-Skandal noch einmal zu überprüfen. Grundsätzlich ist dort nämlich ein Recht der Bürger auf Zugang zu Dokumenten festgelegt, das nur in bestimmten begründeten Ausnahmefällen nicht gewährt werden darf. Um die Ermittlungen zum Skandal nicht zu beeinträchtigen, könnte die EU-Kommission beispielsweise im aktuellen Fall Namen von Personen und Unternehmen sowie Adressen schwärzen. (dpa)
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