Der deutsche Rechtsstaat macht es möglich: Erfolgsaussichten für Asylklagen zuletzt stark gestiegen
Die Erfolgsaussichten von Flüchtlingen, die gegen ihre Asylbescheide klagen, sind deutlich gestiegen.
Inzwischen fallen mehr als 28 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren zugunsten der Asylsuchenden aus, wie aus den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlichten Zahlen hervorgeht.
Allerdings könne keine Rede davon sein, dass fast die Hälfte der Asylklagen zugunsten der Flüchtlinge entschieden würden, wie in den vergangenen Tagen die Linkspartei behauptet hatte, stellte eine Bundesamtssprecherin klar. In einem Interview der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) widersprach auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) entsprechende Behauptungen der Linken.
Nach Angaben des Nürnberger Bundesamtes haben im zweiten Quartal 2017 Verwaltungsgerichte über knapp 51 000 Asylklagen geurteilt. Gut 14 300 oder 28,2 Prozent davon seien zugunsten der klagenden Asylbewerber ausgefallen. Im ersten Quartal habe die Erfolgsquote noch bei 23,9 Prozent gelegen. Im gesamten Jahr 2016 waren es sogar nur 13,1 Prozent, wie aus den BAMF-Zahlen hervorgeht.
Die steigende Zahl der zugunsten von Asylbewerbern ausgegangenen Klagen führt das Bundesamt unter anderem auf die Urteile erstinstanzlicher Gerichte zurück. Die vom Bundesamt angerufenen Verwaltungsgerichtshöfe hätten dagegen die Entscheidungspraxis der Nürnberger Asylbehörde „größtenteils bestätigt“, betonte die Bundesamtssprecherin.
Dass die Zahl der Asylklagen seit 2013 kontinuierlich gestiegen ist, hängt nach Einschätzung des Bundesamtes auch damit zusammen, dass sich vermehrt syrische Flüchtlinge mit dem ihnen gewährten subsidiären Schutz nicht zufrieden geben. Diese Flüchtlingsgruppe darf zwar vorerst im Land bleiben, aber vorerst nicht ihre im Herkunftsland gebliebene Familie nach Deutschland nachholen.
Gut informierte Behördenkreise verweisen bei der gestiegenen Erfolgsquote bei Klagen zudem auf die bessere Beratung von Asylbewerbern; immer häufiger erhielten sie Unterstützung von Betreuern. Auch träten immer häufiger klagende Asylbewerber mit ärztlichen Diagnosen über schwere Erkrankungen auf, die bei der Anhörung den Asylentscheidern nicht vorgelegen hätten; sie hätten daher in die Asylentscheidung des Bundesamtes nicht einfließen können. (dpa)
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