De Maizière: 59 Ermittlungsverfahren gegen Flüchtlinge wegen Terrorverdachts

"Wir dürfen Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht stellen, auch wenn es in einzelnen Fällen Ermittlungsverfahren gibt", so der Bundesinnenminister.
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Flüchtlinge warten in Simbach auf der Innbrücke auf ihren Grenzübertritt.Foto: Angelika Warmuth/Archiv/dpa
Epoch Times25. Juli 2016

Nach den jüngsten Anschlägen in Deutschland hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière davor gewarnt, Asylbewerber generell unter Terrorverdacht zu stellen: „Wir sprechen aktuell von 59 Ermittlungsverfahren wegen eines Verdachts der Verwicklung in terroristische Strukturen, und das bei vielen Hunderttausend neu angekommenen Menschen“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die allermeisten Hinweise in diese Richtung hätten sich bisher als unwahr herausgestellt. „Wir dürfen Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht stellen, auch wenn es in einzelnen Fällen Ermittlungsverfahren gibt.“

De Maizière hob die Bemühungen hervor, die Zahl der Neuankömmlinge „nachhaltig auf ein niedrigeres Niveau zu bekommen“. Weil das Leid in der Welt aber nicht weniger werde, „müssen wir einerseits unsere Außengrenzen besser schützen, und andererseits Flüchtlinge auf sicherem und legalem Wege in angemessener Zahl direkt aus Krisenregionen in Europa und damit auch in Deutschland aufnehmen“. Nur könne das Geschäft der Schlepper zerstört werden.

Die Flüchtlingsaufnahme müsse von der Schutzbedürftigkeit des Flüchtlings abhängen und nicht von Erpressungszahlungen an Schlepper, betonte der Minister. Eine legal gesteuerte Aufnahme dient auch der Sicherheit. „Wir können bereits vor der Einreise eine Sicherheitsüberprüfung durchführen“, sagte er. „Das halte ich für den richtigen und sicherheitspolitisch zwingenden Weg, und daran arbeiten wir.“

(dts Nachrichtenagentur)



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