Cottbus hat genug: Nach Straftaten keine weiteren Flüchtlinge mehr – Niemand will ein Kandel 2
Offenbar hat die brandenburgische Stadt Cottbus genug von Flüchtlingen. Nach einer Reihe von Auseinandersetzungen zwischen Syrern und Deutschen sowie zwei Messer-Attacken in den letzten Tagen wird die Stadt Cottbus zunächst keine weiteren Flüchtlinge mehr aufnehmen.
Dies teilte das brandenburgische Innenministerium nach einem Besuch von Minister Karl-Heinz Schröter in der Stadt mit. Aus der Zentralen Aufnahmestelle des Landes würden keine Flüchtlinge mehr nach Cottbus gewiesen.
Zwei Messer-Attacken in wenigen Tagen
Am Mittwoch hatte es vor einem Einkaufszentrum eine blutige Messer-Attacke eines 15-jährigen Syrers auf einen 16-jährigen deutschen Schüler gegeben. Dieser schleppte sich blutüberströmt in einen Friseurladen und brach dort zusammen. Doch die Attacke hatte eine Vorgeschichte in der Schule.
Der Syrer Fuhad A. (15) und sein 16-jähriger Landsmann Imad A. wurden zur Rede gestellt, weil der ältere der beiden eine gleichaltrige Mitschülerin in der Schule sexuell belästigt hatte, ihr das Handy abknöpfte und sie mit dem Tode bedrohte.
Bereits am Freitag vergangener Woche trat Fuhad A. (15) mit zwei anderen Landsleuten im Alter von 14 und 17 Jahren in Erscheinung, weil das Trio vor demselben Einkaufszentrum ein Ehepaar anging und von der Frau (43) forderte, ihnen beim Eintreten ins Shoppingcenter Platz und Vorrang einzuräumen. Zudem sollte die Frau den Ganoven Respekt erweisen.
- Siehe: Cottbus: Harte Konsequenzen nach Messer-Attacke auf Ehepaar – Junger Syrer muss Stadt verlassen
Seither sind die Cottbuser Bürger nervös, wie der Videobeitrag belegt. Eine befragte junge Frau sagte bedeutungsvoll:
Ich wohne ja gar nicht in Cottbus. Das ist ja das Gute. Aber ich persönlich krieg‘ schon ein bissel Angst.“
Niemand will Kandel 2
Nach der ersten Attacke am vergangenen Freitag auf das Ehepaar vor dem Shopping-Center Blechen-Carré wurde beschlossen, den 15-jährigen Fuhad A. und seinen Vater aus der Stadt und dem Landkreis zu „schmeißen“. Wohin die beiden Flüchtlinge nun umgesiedelt werden, ist bisher unbekannt.
Sie haben Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis zu verlassen. Die Integrationsbemühungen, die wir hier mit den Betreffenden vorhatten, sind als gescheitert erklärt.“
(Thomas Bergner, CDU, Ordnungsdezernent)
Es scheint ganz so, als wolle niemand mehr für romantische Willkommensträume seinen Kopf hinhalten, um später trauernden Angehörigen in die Augen sehen zu müssen. Der Mordfall Mia aus Kandel hängt allen noch in den Knochen.
Die Behörden waren offenbar bisher mit einer „Gefährderansprache“ zurechtgekommen. Doch der Angriff auf das Ehepaar machte deutlich, dass die Geschichte begann, eine gefährliche Richtung einzuschlagen:
So mussten wir feststellen, dass es am 12. zu einem Vorfall kam, der in seiner Art und Weise uns so noch nicht begegnet ist: am helllichten Tag, nachmittags, ohne einer sichtbaren Provokation …“
(Thomas Bergner, Stadt Cottbus)
Milde, Milde und nichts gelernt
Was den 16-jährigen Syrer Imad A. angeht, so stand dieser schon zweimal vor einem Cottbuser Jugendgericht. Im Herbst wurde er wegen einer Attacke auf deutsche Jugendliche auf einem Bolzplatz angezeigt. Doch der junge Flüchtling kam mit Erziehungsmaßregeln davon, Antiaggressionstraining, Sozialstunden oder Ähnlichem, wie die „Lausitzer Rundschau“ schreibt. Die Familie des Jugendlichen wurde fortan von einem Familienhelfer der Stadt betreut.
Als dann das Jugendamt im November einen Eilantrag beim Familiengericht gestellt hatte und eine zwangsweise stationäre Unterbringung sowie ein Teilentzug des Sorgerechts der Eltern beantragte, erschien die Familie erst gar nicht beim Gerichtstermin. Erst nach dem Einschalten der Ausländerbehörde und des Staatsschutzes erschienen die Syrer am 8. Januar dann doch noch vor dem Familiengericht. Doch anstatt der Empfehlung des Jugendamtes zu folgen, entschied die Richterin, dass eine ambulante Hilfe durch einen Erziehungsbeistand ausreichend wäre. Laut Stadtsprecher Jan Gloßmann waren damit die Möglichkeiten des Jugendamtes erschöpft.
Drei Tage später, am Donnerstag, folgte der Streit mit dem Mädchen in der Schule, tags darauf war der 16-Jährige an der Attacke auf das Ehepaar vor dem Blechen-Carré beteiligt. Sechs Tage später kam es zur blutigen Messer-Attacke …
Harte Zeiten für Cottbus
Harte Zeiten sind das für Cottbus und Bürgermeister Jürgen Kelch (CDU). Dabei hatten die Behörden erst im März letzten Jahres einen schrecklichen Fall in der Stadt aufgelöst, mit dem ein 17-jähriger Syrer die städtische Willkommenskultur erschütterte:
Wir wissen, dass die Herkunft des mutmaßlichen Täters Emotionen wecken wird. Ein einzelner junger Mann hat nach derzeitigem Erkenntnisstand Gastfreundschaft, Offenheit und Toleranz in Cottbus aufs Brutalste und Schändlichste missbraucht.“
(OB Holger Kelch)
Ein Angehöriger hatte die 82-jährige Gerda Krüger am 9. Dezember 2016 tot in ihrer Wohnung aufgefunden, nachdem die rüstige Rentnerin, die immer in der Nachbarschaft nach dem rechten schaute, sich um Ordnung und Sicherheit sorgte, nicht bei der Weihnachtsfeier mit ehemaligen Kollegen erschienen war.
Ihr Bruder fand sie am 9. Dezember 2016 in ihrer Zwei-Zimmer-Wohnung an der Cottbuser Inselstraße gefesselt auf dem Boden, die Plastiktüte hatte sie noch über dem Kopf. Die Wohnung war durchwühlt, sämtliche Schubladen aufgerissen, Bargeld und Wertgegenstände waren weg.
Cottbus – Ort der Milde-Richter?
Im Juni 2017 legte das Landgericht Cottbus eine grausame Ehrenmord-Bluttat im nahen Senftenberg im November 2015 als Totschlag aus, weil das Gericht keinen niedrigen Beweggrund und damit auch kein Mordmerkmal sah, obwohl der Bundesgerichtshof im Jahr 2006 deutlich machte:
Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen.“
(BGH 2006)
Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach (51) erkannte zwar Eifersucht nach hiesigen Wertvorstellungen als niedrigen Beweggrund an, bezweifelte jedoch, ob dies der Angeklagte erkannt habe, da dieser „seinem muslimischen Glauben verhaftet gewesen“ sei und diesen „auch sein Leben lang gelebt“ habe.
Das Urteil: 13 Jahre Gefängnis – und damit die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Zeit (acht Jahre und acht Monate) Entlassung auf Bewährung zu beantragen.
Doch was hatte Rashid D. (32) denn überhaupt getan?
19 Mal hatte der Tschetschene nach einem Streit auf seine junge Frau (25), Mutter seiner fünf Kinder, eingestochen, bevor er sie aus dem Fenster im 1. Obergeschoss auf die Straße warf, die Treppe herunter rannte und der hilflos und schwer verletzt vor der Eingangstür des Mehrfamilienhauses liegenden Frau die Kehle durchschnitt.
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