CETA ohne Bundestag: Gabriel will Abkommen „vorläufig“ in Kraft setzen
Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten das Abkommen per Beschluss vorläufig anwenden. Das sei "übliche Praxis" und "vollständig demokratisch", erklärte das Ministerium in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag.
CETA ist die kanadische Ergänzung des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA. Auch das CETA-Abkommen enthält die „regulatorischen Zusammenarbeit“, die Konzernen mehr Einfluss auf die Gesetzgebung einräumt. Das Abkommen soll im Herbst dieses Jahres vom EU-Ministerrat beschlossen werden.
Gegner schlagen Alarm
Foodwatch forderte die Bundesregierung nun auf, die vorläufige Anwendung abzulehnen: "Bei den Freihandelsabkommen der neuen Generation geht es um weit mehr als Zollsenkungen – CETA und TTIP können in die Regelungshoheit des deutschen Parlaments eingreifen. Unsere gewählten Vertreter müssen darüber mitentscheiden, sonst kommt unsere Demokratie zu schaden", erklärte Thilo Bode, der Geschäftsführer der Verbraucherorganisation.
Er kritisiert den Wortbruch Gabriel in einer Pressemitteilung: „Erst versichert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ohne ein ‚Ja‘ des Bundestages gebe es weder CETA noch TTIP. Jetzt soll der CETA-Vertrag ohne Beteiligung des Parlaments vorläufig in Kraft treten, obwohl das Abkommen in dessen Regelungshoheit eingreifen kann. Herr Gabriel will das CETA-Abkommen durch die Hintertür durchsetzen – ohne dass je ein deutscher Parlamentarier die Hand gehoben hat. Das ist ein demokratiepolitischer Skandal und ein Betrug an der Öffentlichkeit." Er schätzt, dass die nationalen Parlamente erst in vielen Jahren die Chance bekommen werden, über CETA abzustimmen – dann werden bereits Fakten geschaffen und eine Ablehnung sehr unwahrscheinlich sein.
Noch 2014 erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem Brief an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, dass "ein Abschluss allein durch die EU (…) nicht in Frage" käme. Die nationalen Parlamente müssten dem Abkommen zustimmen.
Juristisch "unakzeptabel"
Auch juristisch begebe sich Sigmar Gabriel auf Glatteis. Es sei "verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt", heißt es in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer, das die Verbraucherorganisation foodwatch am Samstag veröffentlicht hat. Dadurch "treten die Wirkungen des Abkommens bereits ein, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgen muss", kritisiert Prof. Weiß. Das sei zwar tatsächlich gängige Praxis in der EU, aber die "umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation" – zu denen CETA und TTIP gehören – seien "von hoher politischer Bedeutung", stellten "die Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage" und berührten den "Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers", so der Jurist. (rf)
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