Bundestag beschließt Gesetz von Union und SPD zu Familiennachzug
Der Bundestag hat die von Union und SPD erarbeitete Neuregelung des Familiennachzuges bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz beschlossen.
Für das Gesetz stimmten am Donnerstag 376 von 678 Abgeordneten, dagegen 298. Es gab vier Enthaltungen. Mit dem neuen Gesetz wird die seit März 2016 gültige Aussetzung des Familiennachzugs für die subsidiär Geschützten bis Ende Juli verlängert. Zudem sieht es vor, dass ab August monatlich 1000 Menschen nach Deutschland kommen können, hinzu kommen Härtefälle.
Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) hatte zunächst von 248 Nein-Stimmen gesprochen, er korrigierte seine Angaben allerdings kurze Zeit später. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte das neue Gesetz gegen Kritik der Opposition. Es handele sich um eine Lösung, die die Debatte befriede.
Linke und Grüne forderten eine Wiedereinführung des generellen Familiennachzuges, die AfD einen vollständigen Verzicht. Die FDP plädierte für eine weitere Aussetzung mit einer Härtefallregelung. Die Gesetzentwürfe der Opposition fanden aber keine Mehrheit. (afp)
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