Bundestag beschließt mit neuem Gesetz die Enteignung von Urhebern
Am letzten Tag der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag noch schnell ein weiteres besorgniserregendes Gesetz herausgebracht. Das Urheberrecht für wissenschaftliche Sachbücher soll revidiert werden.
Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt, ist „das unausgegorene Gesetz ist nichts anderes als die Legalisierung übergriffiger Aneignungsmodelle, die von der untergegangenen Piratenpartei populär gemacht und lange verdeckt über weissrussische, russische und ukrainische Server exekutiert wurden, nun aber durch deutsche Bibliotheken öffentlich zelebriert werden dürfen.“
Hierbei würde sich die „Enteignung von Verlagen und Entmündigung produktiver Autoren durch den Zauberstab von Opportunisten in Verwaltungsroutine verwandeln.“ Oder mit anderen Worten: „Deutschland hat an den Spitzen seiner Exekutiven und im Parlament ein Intelligenzproblem.“
Was darf nun anhand des neuen Gesetzes getan werden?
Es erlaube Bibliotheken, Bücher komplett einzuscannen und pro Sitzung zehn Prozent den „Usern“ zur Verfügung zu stellen, ohne Rücksicht auf Verlagsangebote. Rechne man das genauer durch, so die NZZ weiter, kann jeder „User“ innerhalb von zehn Tagen ein Buch komplett herunterladen und beliebig „teilen“.
Ergo, man braucht in Zukunft nur noch ein Exemplar eines Buches, das dann jeder beliebig und kostenlos herunterladen kann. „Sozialismus im Digitalen“ nennt das die NZZ.
„Wenn derart sinnlos enteignet werden soll, muss – damit der Verfassungsbruch wenigstens notdürftig verschleiert werden kann – natürlich auch so etwas wie eine Entschädigung angeboten werden“, stellt der Autor der NZZ fest. Diese sei aber im Falle dieses „historischen Gesetzesunfalls“ besonders zynisch.
Man spreche von einer „angemessenen Entschädigung“, die in Gestalt einer Pauschale über eine Verwertungsgesellschaft abgewickelt werden soll. „Kein Mensch allerdings weiß im Bereich der Nutznießung von Geistesprodukten, was ‚angemessene‘ Abgeltung überhaupt heißen soll.“
Scheinheilige Demokratisierung des Wissens
Überhaupt sei es eine „glorreiche Idee“, erfolgreiche und erfolglose Publikationen, mit gleicher Münze abzugelten. Es passe vielleicht in die Wirtschaftsstruktur von Weißrussland, aber nicht nach Deutschland, meint der Autor.
Außerdem gebe es auch keine „juristische Grundlage für derlei Abwicklung von Pauschalen über eine Verwertungsgesellschaft auf europäischer Ebene.
Hier werde „im Namen einer scheinheiligen Demokratisierung des Wissens im staatlichen Auftrag der Begriff des Eigentums ausgehöhlt – und: „Die Behauptung, dergleichen rücksichtslose Sozialisierung führe zu einem rapiden Anstieg von Bildung, Kenntnissen und Wissen, ist genau das: blosse Behauptung.“
Das Gesetz soll laut NZZ eine vorläufige Geltungsdauer von fünf Jahren haben, danach werde neu evaluiert.
(mcd)
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