Bundesregierung will Hartz-IV-Sanktionen massiv verschärfen
Dies gehe aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen habe, berichtet die Tageszeitung "Neues Deutschland" (Samstagsausgabe). Demnach können sich Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die eine Arbeit aufgeben oder nicht antreten, über einen Zeitraum von vier Jahren erstrecken.
Konkret gehe es um Ersatzansprüche bei "sozialwidrigem Verhalten". Wer etwa aus personenbezogenen Gründen gekündigt werde, soll nicht nur mit der bisher üblichen dreimonatigen Zahlungssperre belegt werden, sondern auch einen Kostenersatz leisten "wegen sozialwidrigem Verhalten für eine unbestimmte Zeit für alle gezahlten SGB II Leistungen", wie der Sozialrechtler Harald Thomé in seiner Stellungnahme schreibt, über die "Neues Deutschland" berichtet.
Thomé prognostizierte, dass die Jobcenter "in fünf Jahren jeden zweiten Hartz-IV-Bezieher mit Rückerstattungsforderungen überziehen werden". Auf Nachfrage der Zeitung wollte ein Sprecher des federführenden Bundesarbeitsministeriums die strittigen Punkte nicht dementieren. Man werde "zum jetzigen Zeitpunkt nicht tief einsteigen" in die "Exegese von Gesetzentwürfen, deren parlamentarische Beratung noch ansteht". Die Regelungen im Gesetzentwurf stünden "zunächst für sich und werden auch ausführlich begründet", so der Sprecher.
(dts Nachrichtenagentur)
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