Bundesregierung gesteht ein: „Hetzjagden-Aussage“ zu Chemnitz beruht ausschließlich auf Medienberichten
Am Freitag werden im Bundestag die vermeintlichen Chemnitzer „Hetzjagden“ vom 26. August 2018 in einer einstündigen Debatte thematisiert. Hintergrund ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD.
Die AfD-Fraktion wollte wissen, aufgrund welcher Informationsquellen und mit welchem Hintergrundwissen Regierungssprecher Steffen Seibert und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) von „Hetzjagden und Zusammenrottungen“ am Nachmittag und Abend des 26. August 2018 in Chemnitz gesprochen hatten.
Denn sowohl die Chemnitzer Polizei, die zuständigen Staatsanwaltschaften sowie Lokalmedien, die an diesem Tag in Chemnitz bei den Geschehnissen anwesend waren, bestätigten, dass es keine Hetzjagden auf Migranten gab.
„Politische Einordnungen“ der Bundesregierung “fußt“ auf Medienberichten
In der Antwort gesteht die Bundesregierung ein, dass die „politische Einordnung der Bundesregierung“ auf der Berichterstattung in den Medien „fußen“. „Dazu zählen Videoaufnahmen, die zeigen, wie Personen aus einer Gruppe heraus Menschen mit den Sätzen ‚Haut ab!‘, ‚Was wollt ihr, ihr Kanacken?“‘ und ‚Ihr seid nicht willkommen!‘ beschimpfen und in die Flucht jagen“, erklärt die Bundesregierung.
Im Antwortschreiben der Bundesregierung heißt es weiter:
Die regionale und überregionale Presse hat in der Folge berichtet, dass Menschen mit Migrationshintergrund durch Personen, die sich aus den Aufmärschen absetzten, gejagt worden seien. Gewalt sei gegen Menschen ausgeübt worden, bei denen aufgrund ihres Aussehens ein Migrationshintergrund vermutet werden kann“, heißt es im Antwortschreiben.
Daraus folgt: Seibert als Sprecher der Bundesregierung hatte vor Beginn der betreffenden Pressekonferenz am 27. August 2018, als er zum ersten Mal von Hetzjagden sprach, keinen Kontakt zur sächsischen Polizei, der Staatsanwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern in Sachsen oder offiziellen Einsatzkräften aufgenommen. Auch die Kanzlerin, die einen Tag später gleichfalls von „Hetzjagden“ sprach, hatte dies nicht getan.
Keine Kontaktaufnahme zu lokalen Krankenhäusern
Anscheinend fand auch keine Kontaktaufnahme zu den lokalen Krankenhäusern statt, um sich zu erkundigen, ob Verletzte in die Krankenhäuser eingeliefert wurden. Die Frage, warum keine Kontaktaufnahme zur Informationsgewinnung stattfanden, wird durch die Bundesregierung nicht beantwortet.
Da in den Medien nur zwei kurze Videos Erwähnung fanden, die zeigen, wie einem vermutlichen Migranten kurz hinterhergelaufen wird, bilden demzufolge nur diese Videos und Berichte aus den Medien die Grundlage für die Äußerungen des Regierungssprechers und der Kanzlerin.
Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine Entschuldigung
Für eine öffentliche Entschuldigung bei den Bürgern Deutschlands, Sachsens und der Stadt Chemnitz durch die Bundeskanzlerin für die entstandene Rufschädigung sieht die Bundesregierung keinen Anlass – auch wenn sie keine gerichtsfesten Beweise für „Hetzjagden“ durch Chemnitzer Bürger vorweisen kann.
Auch dies geht aus den Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD-Fraktion hervor. (er)
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