Bundesregierung fährt Audis mit illegalen Abschalteinrichtungen
Das Bundeskanzleramt und mehrere Bundesministerien haben laut eines Zeitungsberichts Modelle von Audi in ihrem Fuhrpark, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet sind.
Die entsprechenden Fahrzeuge, deren Software erst jüngst entdeckt wurde, müssen nun nachgerüstet oder aus dem Verkehr gezogen werden, schreibt die „Welt“ in ihrer Dienstagausgabe. „Im Fuhrpark des Bundeskanzleramtes sind zwei Fahrzeuge von der Rückrufaktion betroffen. Sie werden entsprechend Herstellervorgaben demnächst nachgerüstet“, sagte ein Sprecher der „Welt“.
„Entscheidungen über die Zusammensetzung des künftigen Fuhrparks des Bundeskanzleramtes werden zu gegebener Zeit getroffen.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel lässt sich in Modellen mehrerer deutscher Hersteller fahren. Besonders oft sieht man sie allerdings in einem Audi A8 L W12, einer Sonderausstattung der Ingolstädter mit Spezialpanzerung. Laut KBA sind Modelle des A8 mit der jüngst beanstandeten sogenannten Schummel-Software ausgestattet.
Die Dienstwagen der Bundesregierung sind in aller Regel geleast. Im ein oder anderen Ministerium überlegt man nun, ob man entsprechende Verträge für die betroffenen Modelle mit Audi kündigt.
Zum Beispiel im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Dort sind derzeit zwei Audis mit Schummel-Software im Einsatz. Ein A8 3,0 TDI quattro Lang und ein A7 3,0 TDI quattro Sportback. „Sollten die Fahrzeuge von einem Zwangsrückruf des KBA betroffen sein, wird seitens des BMJV das Leasingverhältnis voraussichtlich nicht weiter aufrechterhalten“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.
Im Auswärtigen Amt (AA) befindet sich vermutlich ein Audi im Fuhrpark, das von dem Zwangsrückruf betroffen ist. Sollte dieses Fahrzeug tatsächlich mit einer illegalen Abschalteinrichtung zur Manipulierung der Abgaswerte ausgestattet sein, will das Ministerium daraus Konsequenzen für die Zukunft ziehen.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens für Dienstwagen würden zwar auch bei künftigen Beschaffungen „grundsätzlich alle in Frage kommenden Hersteller angeschrieben“. Neben der Wirtschaftlichkeit würden aber vor der Erteilung des Zuschlags regelmäßig auch weitere Kriterien, wie Umweltverträglichkeit sowie Menge und Art des Schadstoffausstoßes geprüft, kündigte ein Sprecher an.
„Dies wird in Zukunft verstärkt unter Berücksichtigung aktueller Hinweise des KBA erfolgen, so dass gezielt Fahrzeuge mit illegalen Manipulationen von künftigen Bestellungen ausgeschlossen werden.“ (dts)
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