Bundesnetzagentur geht gegen Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion vor

Die Bundesnetzagentur untersagt den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt", so der Präsident der Behörde, Jochen Homann.
Epoch Times17. November 2017

Die Bundesnetzagentur untersagt den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.

„Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kinds abzuhören“, erklärte der Präsident der Behörde, Jochen Homann, am Freitag in Bonn. Die Uhren seien somit als „unerlaubte Sendeanlage“ anzusehen.

„Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt“, fügte Homann hinzu. Die Bonner Behörde empfahl daher den Schulen, bei Schülern verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion zu achten.

Wenn Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert die Behörde sie nach eigenen Angaben zum Vernichten des Geräts und zur Übersendung eines entsprechenden Nachweises auf. Eltern wird geraten, die Uhren unschädlich zu machen und Nachweise für deren Vernichtung aufzubewahren.

Laut Netzagentur gibt es auf dem deutschen Markt zahlreiche Anbieter von Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion. Zielgruppe sind Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren. Diese Uhren verfügen über eine Simkarte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden.

Eine solche Abhörfunktion wird häufig als Babyphonefunktion oder Monitorfunktion bezeichnet. Der Appbesitzer kann bestimmen, dass die Uhr ohne Wissen des Trägers eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird der Appbesitzer in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten. (afp)



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