„Murat spielt Prinzessin und Sophie heißt jetzt Ben“: Berliner Senat will „sexuelle Vielfalt“ im Kleinkindalter
Der Berliner Senat möchte die Erzieher in Kitas für „sexuelle Vielfalt“ schon im Kleinkindalter sensibilisieren.
In der mit Steuergeldern finanzierten Broschüre, „Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben“, schreibt die Staatssekretärin für Jugend und Familie der Berliner Senatsverwaltung, Sigrid Klebba, das Vorwort. Es heißt, die Broschüre gebe „Empfehlungen für ein inklusives pädagogisches Handeln im Umgang mit Geschlechtervielfalt und Familienvielfalt.“ Die „Junge Freiheit“ berichtete.
Die Sozialpädagogen, Stephanie Nordt und Thomas Kugler von der Bildungseinrichtung KomBi, gestalteten das Heft. Nach ihrem Ermessen sei die „sexuelle Vielfalt Teil des Inklusionsauftrags“. Grundlagentexte und „pädagogische Materialien für die Kita-Praxis“, bilden den Hauptteil der Broschüre.
Unter dem Absatz „Ich bin nicht Emil, ich bin Charlotte“, steht: „Im pädagogischen Alltag ist es sinnvoll, die Spiel- und Beschäftigungsangebote und das Spielverhalten der Kinder auf Geschlechtsrollenkonformität hin zu reflektieren und auch einmal gezielt geschlechtsuntypische Angebote zu platzieren“, schreib JF.
Weiter heißt es, dies könne Anlass bieten, „gemeinsam mit den Kindern ihre Vorstellungen von Jungen und Mädchen zu besprechen und neue Spielideen daraus zu entwickeln.“ Dabei würden Gelegenheiten entstehen, „geschlechtsvariante Verhaltensweisen von Kindern so zu thematisieren, dass sie als Teil einer großen Vielfalt betrachtet werden“.
Bei der Sexualerziehung der Kinder legt der Staat gerne selbst Hand an – im Notfall wird mit eiserner Härte durchgegriffen.
Welches Mitspracherecht haben Eltern bei staatlicher Sexualerziehung?
Ein Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt auf ernüchternde Weise, wie es allgemein um das Mitspracherecht der Eltern bei der staatlich verordneten Sexualerziehungskunde steht: Eltern dürfen zwar entscheiden, welchen und ob ihre Kinder einen Religionsunterricht besuchen – eine Teilnahme am Sexualkundeunterricht ist jedoch Pflicht.
Wenn ein Kind und dessen Eltern sich weigern, an dem staatlich verordneten Sexualkundeunterricht teilzunehmen, droht ihnen sogar die Verhaftung. Die EPOCH TIMES berichtete.
Das Beispiel des 10-jährigen Artur Pfaffenrot aus Nordrhein-Westfalen zeigt wozu der Staat in der Lage ist: Der Zwang zur „Frühsexualisierung“ führte dazu, dass der 10-Jährige mit Gewalt aus seinem Elternhaus gezerrt und in die Schule verfrachtet wurde.
Als der Vater versuchte, die dortige Rektorin zu überreden, ihm sein Kind wiederzugeben, rief sie die Polizei, die ihm mit Verhaftung wegen Hausfriedensbruch drohte. Das Kind litt während seiner behördlichen Entführung sichtbar an Magen-Darm-Grippe, was als nebensächlich betrachtet wurde.
Hier mehr zum Gender-Skandal: Vater will sein Kind beschützen und landet im Gefängnis:
(vm)
Siehe auch:
Kinderschutz: Warum Eltern gegen „Frühsexualisierung“ in Kitas und Schulen rebellieren
Ordnungsamt zerrt Kind mit Gewalt zur „Sexualerziehung“ in die Schule
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