Bericht: Umsetzung von „Facebook-Gesetz“ stockt
Das Bundesjustizministerium kommt mit seinen Planungen für die Umsetzung des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Internet (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) nur langsam voran. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs, Ulrich Kelber (SPD), auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz.
Warten auf Facebook, Google und Twitter
Grund für die Verzögerung ist offenbar, dass die von dem Gesetz betroffenen sozialen Netzwerke wie Facebook, Google (wozu auch Youtube gehört) oder Twitter noch keine Festlegung getroffen haben, ob sie die Entscheidung über das Löschen von rechtswidrigen Inhalten in schwierigen Fällen einem neuen unabhängigen Gremium überlassen wollen, das dem Bundesamt für Justiz (BfJ) untersteht.
Der Bundesregierung lägen derzeit „noch keine verbindlichen Informationen“ darüber vor, „ob und in welchem Umfang“ die sozialen Netzwerke eine entsprechende Öffnungsklausel im NetzDG nutzen wollten, zitiert die Zeitung aus dem Antwortschreiben von Kelber. Daher könne „noch nicht zuverlässig prognostiziert werden“, wie viele Anträge auf Anerkennung einer solchen Behörde beim Bundesamt gestellt werden. Dies hat zur Folge, dass auch der Behördenaufwand für die Umsetzung des Gesetzes, das am 1. Oktober in Kraft treten soll, nicht sicher beziffert werden kann. Der „Personalaufwand und Organisationsumfang“ für das Bundesamt für Justiz lasse sich „zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig abschätzen“, so Kelber.
Umfang der Aufgabe nicht abschätzbar
Grünen-Fraktionsvize von Notz kritisierte, dass das Justizministerium von Ressortchef Heiko Maas (SPD) nicht in der Lage sei, den „Umfang der Aufgabe auch nur grob zu schätzen“. Offenbar wachse beim zuständigen Bundesamt und den betroffenen Anbietern die Sorge, das Gesetz nicht rechtssicher umsetzen zu können. „Nicht ohne Grund ist Minister Maas so schmallippig“, sagte von Notz dem „Handelsblatt“. „Denn hochkomplexe Zweifelsfälle zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten rechtsfest abzuwägen, ist qualitativ wie quantitativ eine enorme Aufgabe.“ (dts)
Siehe auch:
Geheimes Bundestags-Gutachten: „Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist verfassungswidrig“
NetzDG verpflichtet zum strafbaren Speichern von Kinderpornos
Rechtswissenschaftler Peukert über das NetzDG
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