Beatrix von Storch: AfD bleibt an „Untersuchungsausschuss Merkel“ dran
Vor den Wahlen hatten sich AfD und FDP für einen Untersuchungsausschuss stark gemacht, der die Politik der offenen Grenzen von 2015 aufarbeiten sollte. In den letzten vier Monaten war es diesbezüglich still geworden.
Das könnte daran liegen, dass das Parlament erst seit Mitte Januar seine Ausschüsse einsetzt, und die darin involvierten Abgeordneten erst jetzt ihr Wahlversprechen in die Tat umsetzen können.
Am Freitag meldete sich daraufhin AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch in ihrem „Bericht aus Berlin“ zu Wort. Sie leitet eine AfD-Arbeitsgruppe, welche notwendige Informationen für einen Antrag auf einen „Untersuchungsausschuss Merkel“ zusammenträgt. Damit sollen die Hintergründe des seit 2015 andauernden deutschen Asyl-Desasters aufgearbeitet werden. 1,5 Millionen illegale Migranten sind durch Merkels unkontrollierte Grenzöffnung im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen.
Eklatante Fehler ans Licht bringen
Wie von Storch berichtet, sei es sicher, dass der Untersuchungsausschuss „eklatante Fehler von Angela Merkel und ihrer Bundesregierung ans Licht bringen würde.“ Die gravierenden Folgen der Grenzöffnung „stehen für das größte politische Versagen in der Geschichte der Bundesrepublik“, so von Storch weiter, die Antwort auf die Frage, wie es dazu kommen konnte, sei von „großer politischer, rechtlicher und historischer Bedeutung“.
Damit die anderen Parteien im Parlament sich der Forderung nach einem Merkel-Untersuchungsausschuss nicht entziehen könnten, müsse der Antrag sorgfältig vorbereitet sein, so die AfD-Abgeordnete. Zumindest müsse dann auch die FDP Farbe bekennen.
Sogar der renommierte Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages habe bestätigt, „dass die Bundesregierung sich bis heute verweigert Auskunft darüber zu geben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Einreise der Migranten ab dem 04. September 2015 erfolgte“, heißt es weiter. Es stelle sich für den Bundestag zudem die wichtige Frage, „ob unser Bundesparlament bei einer so gravierenden Frage nicht hätte zustimmen müssen.“
Andere EU-Staaten setzen eindeutige Grenzen beim Familiennachzug
Die Frage des „Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte“ wurde im März 2016 ausgesetzt und soll im März 2018 wieder eingesetzt werden. Während die Union und die SPD dies als „unbedingtes Menschenrecht“ ansehen, dass „möglichst umfassend umzusetzen“ ist, würden andere EU-Staaten wie Finnland, Schweden und Großbritannien das aber ganz anders sehen, meint von Storch.
Die Politikerin schreibt: „In Finnland muss der dort lebende Verwandte ein ausreichendes Einkommen nachweisen. Falls von dem Antragsteller Gefahren ausgehen, ist zu prüfen, ob ein familiäres Zusammenleben in einem Drittstaat möglich ist. In Schweden, dem Mekka unserer Multikulturalisten, besteht der Anspruch auf Familienzusammenführung nur dann, wenn der schon in Schweden Lebende genügend eigenes Vermögen und angemessenen Wohnraum nachweisen kann. Für seit Dezember eingereiste Migranten besteht grundsätzlich sogar kein Anrecht mehr.“
Und in Großbritannien müsse der subsidiär Schutzberechtigte 18 Jahre alt sein, eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis haben, und für den Nachzug von Kindern die Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können. Auch Deutschland habe einmal solche oder ähnliche Bedingungen gehabt, die dann im Sommer 2015 ersatzlos gestrichen wurden, so von Storch.
Grundgesetz muss wieder über EU-Recht stehen
Für Juristen und alle EU-Politiker stehe fest, dass hier EU-Recht das Grundgesetz überlagere – „dass nationale Recht habe nur noch Spielraum in der Ausgestaltung des Unionsrechts.“
Von Storch erklärt anhand eines rechtssetzenden Präzedenzurteils des EuGH, wie genau das aussieht: Der EU-Gerichtshof stellte sich demnach auf die Seite des Klägers, welcher „zusammen mit Hunderten anderen gewaltsam die Grenzsicherungen der spanischen Enklave Melilla in Nordafrika durchbrochen hatte. In der Folge gefangen genommen und dann mit seinen Mit-Durchbrechern nach Marokko zurückgebracht, klagte er dagegen vor dem Gericht in Luxemburg. Die Richter sahen in der Handlungsweise Spaniens einen Verstoß gegen das Verbot der Massenausweisung. Dies bedeutet in der Konsequenz: Personen, die in Gruppen illegal und/oder gewaltsam in EU-Territorium eindringen, können nicht ohne weiteres wieder ausgewiesen werden.“
Von Storch fordert, dass unser Grundgesetz wieder über dem EU-Recht stehen muss.
(mcd)
Siehe auch:
AfD will Untersuchungsausschuss gegen Merkel – Demonstrationen vor AfD Wahlparty – VIDEO
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