Bayern verzichtet auf angedrohte Klage gegen Ehe für alle
Bayern verzichtet auf die angedrohte Klage gegen die Ehe für alle. Nach der Vorlage von zwei Rechtsgutachten sei klar, dass „gewichtige Gründe“ für die Verfassungsmäßigkeit des im vergangenen Jahr beschlossenen Bundesgesetzes sprächen, teilte die bayerische Staatskanzlei am Dienstag in München nach einer Kabinettssitzung mit.
Demnach kamen die Gutachter zu dem Schluss, dass der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten wurde. Auch genieße die Ehe trotz der Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare weiter einen hohen Verfassungsrang. „Die Gutachter haben also kein rechtlich zwingendes Argument gefunden, dass das Gesetz für die Ehe für alle gegen das Grundgesetz verstößt“, erklärte die Staatskanzlei.
Der Grünen-Landtagsfraktionschef Ludwig Hartmann erklärte, die Klageandrohung sei eine „Platzpatrone der CSU“ im Bundestagswahlkampf gewesen. Es sei schade, dass es juristischer Gutachten bedürfe, damit Ministerpräsident Horst Seehofer und die CSU gesellschaftliche Realitäten anerkennen würden.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte, dass in Bayern „Vernunft über das Ressentiment“ gesiegt habe. Die Eheöffnung bilde „den gesellschaftlichen Wandel ab, dass nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, darüber entscheiden, ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht“, erklärte die bayerische LSVD-Vertreterin Hannah Lea. (afp)
Siehe dazu:
Bayern lässt Verfassungsmäßigkeit von Ehe für alle prüfen
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion