BAMF: Ex-Taliban könnten Schutzstatus in Deutschland bekommen – Wegen drohender Bestrafung in der Heimat

"Die Mitgliedschaft bei den Taliban als solche kann nicht zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag führen", so ein Sprecher des BAMF. "Bei drohenden Menschenrechtsverletzungen wegen einer früheren Mitgliedschaft kann jedoch im Einzelfall eine Schutzgewährung in Betracht kommen."
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Taliban-Kämpfer. (Symbolbild)Foto: NOORULLAH SHIRZADA/AFP/Getty Images
Epoch Times27. April 2017

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht davon aus, dass ehemalige Taliban-Kämpfer in Deutschland einen Schutzstatus erhalten könnten. Das berichtet die „Welt“. Aufgrund drohender Folter oder Todesstrafe in Afghanistan könnten die Islamisten sogar Asyl in Deutschland erhalten.

Zudem sorgt ein Ermittlungsverfahren wegen Taliban-Mitgliedschaft für einen Abschiebestopp selbst bei ausreisepflichtigen, terrorverdächtigen Afghanen.

„Die Mitgliedschaft bei den Taliban als solche kann nicht zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag führen“, sagte ein Sprecher des BAMF der „Welt“. „Bei drohenden Menschenrechtsverletzungen wegen einer früheren Mitgliedschaft kann jedoch im Einzelfall eine Schutzgewährung in Betracht kommen.“

Allein die Zugehörigkeit zu den Taliban sei kein Ausschlussgrund von internationalem Schutz, da die Taliban als solche nicht als terroristische Organisation von den Vereinten Nationen eingestuft werden, so der BAMF-Sprecher weiter. „Im Falle einer Beteiligung an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegt jedoch ein Ausschlussgrund vor. In solchen Fällen kann dem Betroffenen auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.“

Zahlreiche afghanische Flüchtlinge bezeichnen sich inzwischen bei Asylgesprächen als ehemalige Taliban-Kämpfer. Das BAMF hat eine vierstellige Zahl an Verdachtsfällen an die deutschen Sicherheitsbehörden gemeldet. Einige der Afghanen, die teilweise behaupten, als Jugendliche von den Islamisten zwangsrekrutiert worden zu sein, hoffen offenbar, auf diesem Wege einer Abschiebung zu entgehen.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt laut „Welt“ derzeit in 48 Fällen gegen Verdächtige wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der Taliban-Bewegung, die in Deutschland als terroristische Organisation verboten ist.

Mindestens 40 Fälle beruhen dabei auf Selbstangaben von Asylbewerbern. Es gab sechs Festnahmen; in vier Fällen wurden die Taliban-Verdächtigen bereits angeklagt. Am Mittwoch begann vor dem Berliner Kammergericht der erste Prozess gegen ein früheres mutmaßliches Taliban-Mitglied. (dts)



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