Auswärtiges Amt verändert Reisewarnung für Schweden – Erhöhte Terrorwarnstufe galt bereits ab März 2016

Das Auswärtige Amt aktualisierte Anfang März 2017 seine Reisewarnung wegen erhöhter Terrorgefahr für Schweden. Es wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und es wird dringend davon abgeraten, unbekannte Personen mitzunehmen - sonst könnte man als Schleuser strafrechtlich verfolgt werden.
Titelbild
Die Schwedische Fahne auf der World Expo 2010 im schwedischen Nationalpavillon in Schanghai.Foto: PHILIPPE LOPEZ/AFP/Getty Images
Epoch Times3. März 2017

Am 3. März 2017 veränderte das Auswärtige Amt für Schweden seine Reisewarnung wegen erhöhter Terrorgefahr.  Es gilt dort die Terrorwarnstufe 3, also „Erhöhte Gefahr“. Das Auswärtige Amt rät dabei dringend, einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen.

Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen werden nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt. Hier einige Empfehlungen.

Stockholm, Grenzkontrollen, keine unbekannten Personen mitnehmen („Schlepper“)

„Reisende in Stockholm werden gebeten, sich in der Stadt sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln umsichtig zu bewegen, größere Menschenansammlungen zu meiden und in jedem Fall Weisungen der schwedischen Sicherheitskräfte zu befolgen. Besonders während religiöser Feiertage und auf Großveranstaltungen wie Konzerten oder Festivals sind besondere Aufmerksamkeit und Wachsamkeit geboten.“

„Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation hat Schweden vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt. Vor Betreten von Fähren nach Schweden sowie Bussen, Zügen und Fähren von Dänemark nach Schweden ist ein gültiges Reisedokument vorzuweisen (siehe auch Abschnitt „Einreisebestimmungen“). Reisende sollten mit kurzfristig auftretenden Behinderungen im Reiseverkehr und damit verbundenen Wartezeiten rechnen.“

„Das Auswärtige Amt rät dringend von der Mitnahme unbekannter Personen, die möglicherweise nicht über einen gültigen Ausweis oder Einreisevisum verfügen, ab. Dies könnte als Schleusung strafrechtlich verfolgt werden. Näheres siehe unter Allgemeine Reiseinformationen.“

Kriminalität – Vorsicht vor Taschendieben und Autoeinbrüchen

„In den Touristenzentren, Transferplätzen (Fähren, Flughäfen) und neuerdings auch vermehrt in den Frühstücksräumen der Hotels ist Vorsicht vor Taschendieben geboten. Auch Autoeinbrüche kommen vor.“

„Zudem ist ein starker Anstieg von Diebstählen oder Aufbrüchen von Wohnmobilen zu verzeichnen. Die schwedische Polizei rät, bewachte Campingplätze aufzusuchen und keine Wertsachen, insbesondere Geld und Ausweise nicht im Fahrzeug zu lassen.“

„Beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten gibt es Fälle von Missbrauch (Datenkopie in Restaurants, Datenablesen auch am Bankautomaten). Seit Einführung des Chips auf den Karten nehmen die Fälle ab. Trickdiebe arbeiten mit allerlei Vorwänden (z.B. dem Ausbreiten von Landkarten über Mobiltelefonen, die auf dem Tisch im Café liegen, dem Umarmungstrick sowie dem Verspritzen von Flüssigkeit, die wie Taubendreck aussieht mit anschließender Hilfeleistung beim Reinigen).“

Mitnahme von fremden Personen oder Waren

„Das Auswärtige Amt rät dringend von der Mitnahme unbekannter Personen oder fremder Waren über die dänisch-schwedische Grenze ab. Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten.“

„Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.“

Kein Tränengas-Spray erlaubt

„Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengas-Sprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet. Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.“

Auch Kleinstbeiträge mit Karte zahlen

„In Schweden werden meist auch Kleinstbeträge mit Karte gezahlt. Bei vielen Parkuhren und im öffentlichen Nahverkehr wird oft keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen.“ (ks)

 



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