Asyl-Urteil: Leistung für unkooperative Migranten kürzbar auf „physisches Existenzminimum“

Wenn abgelehnte Asylbewerber nicht an der Beschaffung von Reisepapieren mitwirken, dürfen ihre Leistungen deutlich abgesenkt werden. Die Untergrenze sind "Sachleistungen zur Sicherung der physischen Existenz", das entschied heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
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Symbolbild.Foto: LOUISA GOULIAMAKI/AFP/Getty Images
Epoch Times12. Mai 2017

Wenn abgelehnte Asylbewerber nicht an der Beschaffung von Reisepapieren mitwirken, dürfen ihre Leistungen deutlich abgesenkt werden. Die Untergrenze sind „Sachleistungen zur Sicherung der physischen Existenz“, wie am Freitag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 7 AY 1/16 R)

Es wies damit einen Mann aus Kamerun ab. Er war 2002 nach Deutschland gekommen, sein Asylantrag blieb aber ohne Erfolg. Die Ausländerbehörde will ihn abschieben, es fehlen aber die notwendigen Reisepapiere. Allein von 2004 bis 2013 forderte die Behörde denn Mann daher mindestens 19 Mal auf, an der Beschaffung eines Reisepasses mitzuwirken.

Der Mann ist in einer Asylbewerberunterkunft in Brandenburg untergebracht. Dort bekommt er auch Bekleidung und Wertgutscheine für Essen. Ursprünglich erhielt er noch ein Taschengeld von monatlich 137 Euro für persönliche Bedürfnisse wie Telekommunikation und Freizeit.

Weil der Kameruner sich beharrlich weigerte, bei der Beschaffung von Reisepapieren mitzuhelfen, wurde dieses Taschengeld stufenweise gekürzt und zuletzt ganz gestrichen. Dagegen klagte der abgelehnte Asylbewerber.

Doch die entsprechenden Regelungen sind verfassungsgemäß, urteilte das BSG. Der Anspruch auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ dürfe hier auf das „physische Existenzminimum“ abgesenkt werden. Denn die Kürzungen seien an ein Verhalten geknüpft, das der Ausländer jederzeit ändern könne.

Damit wirke er dann zwar an der Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland mit. Eine Entsprechende Verknüpfung von Ausländer- und Sozialrecht sei aber verfassungsrechtlich unbedenklich. (afp)



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