Asyl-Experte skeptisch: Wichtige Details beim Familiennachzug noch nicht geklärt

Union und SPD haben ihren Streit über den Familiennachzug scheinbar beigelegt: Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz soll bis Ende Juli ausgesetzt bleiben. Danach soll er für bis zu 1.000 Menschen im Monat wieder ermöglicht werden, zuzüglich von Härtefällen. Doch so einfach ist das nicht.
Nicht nur SPD-Politiker wie Ralf Stegner stellen das Verhandlungsergebnis bereits wieder infrage, sondern auch Asylrechtsexperten wie Daniel Thym von der Universität Konstanz. Der „Focus“ berichtete.
Gesetzgeber muss inhaltliche Kriterien entwickeln
Punkt 1: „Völlig offen ist, nach welchen humanitären Gründen man die 1.000 Plätze vergibt.“
Daraus erschließe sich auch der Punkt 2: Es sei genauso offen, wer nicht die Möglichkeit bekommen soll, im Rahmen des 1.000er-Kontingents nach Deutschland zu kommen.
Punkt 3: Eine wichtige Detailfrage sei, wie werde entschieden, wer innerhalb Europas zuerst nach Deutschland kommen darf?
Prof. Dr. Thym ist sich sicher:
In einem Rechtsstaat darf das Prinzip ‚Wer zuerst kommt, mahlt zuerst‘ nicht das ausschlaggebende Kriterium sein.“
Der Gesetzgeber werde hier inhaltliche Kriterien entwickeln müssen. Der Aufenthaltsort kann ein mögliches Kriterium in dieser Entscheidung sein. Denn eine Familie, die sich in einem umkämpften Gebiet befindet, könnte mehr Chancen auf Nachzug erhalten, als eine Familie, die etwa bereits in einem türkischen Flüchtlingslager untergebracht ist.
Ebenso könnten die Integrationsbereitschaft des bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds und schon vorhandene Sprachkenntnisse Kriterien sein, so der Experte weiter.
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(vm)
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