Angriffe auf Polizisten werden künftig stärker geahndet – Bis zu fünf Jahre Haft für Übergriffe auf Einsatzkräfte
Wer Polizisten oder Rettungskräfte angreift, muss künftig mit härteren Strafen rechnen: Das am Donnerstag verabschiedete Gesetz legt fest, dass Attacken gegen Polizisten oder andere Amtsträger künftig schon bei „allgemeinen Diensthandlungen“ wie einer Streifenfahrt mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Bisher war dies nur im Zusammenhang mit einer „Vollstreckungshandlung“ wie einer Festnahme möglich.
Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber der wachsenden Zahl an Übergriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte Rechnung tragen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem „Zeichen für alle, die Tag und Nacht ihren Kopf für unsere Sicherheit hinhalten“.
In dem geplanten neuen Strafrechtsparagrafen 114 heißt es wörtlich: „Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion