Altersbestimmung: Ein mobiler Ultraschall-Handscanner bestimmt Alter ohne körperlichen Eingriff
Selbstverständlich wird das Alter von Abdul Mobin D. nun im Zuge der Ermittlungen um den Kandel-Mord relativ eindeutig medizinisch festgestellt werden, keine Frage. Rechtlich zwingend geprüft werden wird, ob der Täter unter der juristischen Indikation Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht einem ordentlichen deutschen Gericht durch die ermittelnde Behörde zugeführt wird.
Einem Erwachsenen traut der Gesetzgeber im Allgemeinen ein höheres Maß an Eigenverantwortung zu als einem Jugendlichen. Somit wirkt sich die Altersfeststellung auf das Strafmaß aus. Im Falle der ermordeten und missbrauchten Freiburgerin Maria Ladenburger zeigte die behördliche Anordnung zur Altersbestimmung des Mörders, dass der angeblich 17 jährige Täter wohl knapp über dreißig Jahre alt war.
Röntgenstrahlen sind tabu: Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, der nebenbei auch als ein Facharzt für Radiologie gelistet ist, gibt nach Medienberichten an, die zur Altersbestimmung nötigen Röntgenaufnahmen stellen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar.
Das ist nachvollziehbar und mit geltendem Recht und Gesetz im Einklang, auch wenn manch ein Politiker das anders sieht. Der Grünen Politiker Boris Palmer beispielsweise meint, wer sich freiwilllig keiner Altersbestimmung unterziehe um Leistungen zu erhalten, müsse als Erwachsener gewertet werden.
Seine Position ist gesetzlich nicht durchsetzbar. Derzeit prüft ein Beamter des Jugendamtes oder bereits der Arzt im Aufnahmelager durch seinen persönlichen Eindruck, ob die ihm von vermeintlich minderjährigen Schutzsuchenden offerierte Altersangabe stimmig ist.
Falls der Prüfer Zweifel hat, ordnet das Familiengericht auf Antrag eine medizinische Untersuchung zur Verifizierung des Alters an, so das gängige gesetzliche Prozedere.
Mobiler Ultraschall-Handscanner: „Effizient ohne richterlichen Beschluss“
Das Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik IBMT hat einen mobilen, nichtinvasiven Ultraschall-Handscanner zur Identifizierung minderjähriger Opfer entwickelt, dessen Einsatz zur Zeit der Aufdeckung, Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel dient. Die Benutzung des Geräts tut nicht weh, ist gesundheitlich vollkommen unbedenklich.
Dr. Holger Hewener vom Fraunhofer Institut vergleicht das Gerät in der Anwendung mit dem schnellen Atemalkoholtester bei Verkehrskontrollen. Die Messmethode sei zwar zunächst gerichtlich nicht verwertbar, könne jedoch einen ersten Verdachtsfall bestätigen, „der die Anwendung weiterer Messmethoden erforderlich macht – vergleichbar mit der Blutabnahme und Blutalkohol-Analyse bei Straßenverkehrsdelikten“, stellt Hewener das Gerät vor.
Der Scanner kann laut Hewener „effizient ohne richterlichen Beschluss bei jedem Verdachtsfall angewandt werden“. Die für die Bestimmung der Volljährigkeit relevanten Knochenmerkmale sind vom mobilen Scanner einwandfrei durchzuscannen, die unterschiedlichen signifikanten Indizen für das Erreichen der Volljährigkeit bei Männern und Frauen, vorab zu untersuchen, stellt technisch für den Scanner kein Problem dar.
Jetzt wäre abzuwarten, ob die Politiker ihre ergebnislose, ideologisierte Diskussion um die Altersbestimmung von vermeintlich Minderjährigen abstellen, um die Altersfeststellung mittels Ultraschall-Handscanner feststellen zu lassen.
Allgemeinwohl kommt vor Egozentrik
Ideologisierte Diskussionskultur deshalb, da im gesellschaftlichen Konsens gilt, dass das Allgemeinwohl zur Abwehr von Gefahren und Missbrauch, vor den egozentrischen Interessen Einzelner gestellt gehört. Desweiteren sollten Erwachsene wie Erwachsene behandelt werden, das gilt auch für Flüchtlinge, von denen die Bürger dieses Landes einen Integrationswillen, zumindestens latent erwarten.
Wie soll Integration funktionieren, wenn wie im Fall des über dreißig Jährigen Mörders der Freiburgerin Maria Ladenburger, dieser in Wohlfühlprogrammen staatlich gefördert zu Kennenlernkursen mit Jugendlichen verbracht werden? Auch Abdul Mobin D. wurde politisch gefördert aufgrund seines angegebenen Alters insbesondere mit Jugendlichen in Kontakt gebracht.
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, das Alter des Tatverdächtigen per Gutachten klären lassen zu wollen. „Die Altersfeststellung des 15-jährigen erfolgte im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt Frankfurt am 2. Mai 2016. Sowohl die Inaugenscheinnahme als auch das ärztliche Erstscreening sind dokumentiert, wobei eine Varianz von +/- 1 Jahr möglich ist. Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen.“ wurde auf der Webseite vom Landkreis Germersheim, zuständig für Abdul Mobin D., in Verantwortung des Landrats Dr. Fritz Brechtel, am Dienstag bekanntgegeben. [Quelle: Link ]
Erwachsene Kriminelle werden in Deutschland als „Flüchtlingsjugendliche“ umsorgt
Das geht letztlich auch aus einer Studie „Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland“ hervor. Die Kriminalwissenschaftler Christian Pfeiffer, Dirk Baier und Sören Kliem untersuchten in den vergangenen beiden Jahren den in Deutschland laut Polizeilicher Kriminalstatistik festgestellten Anstieg von Gewaltstraftaten exemplarisch.
Ihr Schwerpunkt lag hierbei auf Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer. Die Untersuchung fand im Auftrag des Bundesfamilienministeriums statt.
„Hoffentlich trägt Pfeiffers Studie dazu bei, dass die Probleme mit erwachsenen Kriminellen, die hier als Flüchtlingsjugendliche umsorgt werden, angegangen werden“, äußerte sich Polizeigewerkschafter Küch.
Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, kritisierte angesichts der Kriminalität durch Zuwanderer. Es sei naiv, „jeden Monat 15.000 Migranten unerlaubt einreisen zu lassen, darunter die Mehrheit ohne jedes Identitätsdokument, und sich dann zu wundern, dass darunter auch viele Straftäter sind“. Die „Zeche für die Naivität der Politiker“ zahlten die Kriminalitätsopfer.
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