„Agenda 2010 wird zu Grabe getragen“: BDA kritisiert Einschränkung sachgrundloser Befristungen scharf
Die Arbeitgeber üben Kritik an der von Union und SPD geplanten Planung zur Einschränkung von Befristungen.
„Die weitgehende Abschaffung von sogenannten sachgrundlosen Befristungen unterstreicht den wirtschaftsfeindlichen roten Faden, der sich durch diesen Koalitionsvertrag zieht“, heißt es in einer ersten Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgaben) berichtet.
„Wegen einer Phantomdiskussion um massenhafte Befristungen, die es in der Privatwirtschaft nicht gibt, wird ein wichtiges Instrument für Flexibilität und Beschäftigungschancen gerade von Menschen mit Vermittlungshemmnissen massiv eingeschränkt.“
Weiter heißt es in der Stellungnahme, die Arbeitgeber der Privatwirtschaft, die durchgängig befristete Arbeit verantwortungsvoll nutzten, würden für die als Missstand empfundene übermäßige Nutzung befristeter Arbeit und Kettenbefristungen durch die öffentliche Hand in Haftung genommen: „Die Agenda 2010 wird dadurch von dieser Koalition endgültig zu Grabe getragen. Das Opfer dieser Politik sind nicht allein die Arbeitgeber, sondern alle Benachteiligten auf dem Arbeitsmarkt.“
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: „Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen.“
Diese Regelung greift für deutlich mehr als 152.000 Betriebe in Deutschland mit insgesamt mehr als 4,58 Millionen Beschäftigten, so das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das entspricht knapp 7 Prozent aller Firmen in Deutschland mit einem Anteil von 14,2 Prozent an der Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
In einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2014, über die das Redaktionsnetzwerk berichtet, heißt es, es sei fraglich, ob die Abschaffung sachgrundloser Befristungen „adäquates Instrument zur Herstellung von mehr Beschäftigungssicherheit“ seien. Betriebe würden über alternative Möglichkeiten der Flexibilisierung verfügen: Sie könnten verstärkt auf Befristung mit Sachgrund und alternative Beschäftigungsformen wie Leiharbeit oder freie Mitarbeit setzen.. (dts)
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