Abschiebehaft oder Freiheit? Terrorverdächtiger vor Gericht
Ein nach Behördeneinschätzung hochgefährlicher inhaftierter Tunesier könnte am Freitag auf freien Fuß kommen. Das Amtsgericht Frankfurt entscheidet im Laufe des Tages voraussichtlich über einen Antrag der Ausländerbehörde der Stadt auf Abschiebehaft.
Der Tunesier Haikel S. war bei einer Anti-Terror-Razzia vor rund einem halben Jahr festgenommen worden. Er kam in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Der konkrete dringende Tatverdacht konnte aber seiner Anwältin Seda Basay-Yildiz zufolge nicht erhärtet werden und der Haftbefehl wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Tunesien verdächtigt den 36-Jährigen allerdings, am Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im Jahr 2015 mit mehr als 20 Toten beteiligt gewesen zu sein. Ein Antrag der Ausländerbehörde auf Abschiebehaft sei für Freitag angekündigt, sagte der Sprecher des Amtsgerichts, Frank Richter. Sicherheitsvorkehrungen für die nichtöffentliche Sitzung seien getroffen worden.
Die Anwältin Basay-Yildiz hält den Antrag für unzulässig und kündigte an, zu der Verhandlung zu erscheinen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte die Abschiebung des Tunesiers untersagt, weil ihm in seiner Heimat die Todesstrafe drohe.
Sollte das Gericht den Antrag ablehnen, käme der 36-Jährige auf freien Fuß. Andernfalls werde er wohl in die Justizvollzugsanstalt zurückgebracht, in der er in U-Haft saß. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sei Beschwerde beim Landgericht möglich.
Im August 2016 war der Tunesier schon einmal in Deutschland festgenommen worden, damals wegen Körperverletzung und eines Festnahmeersuchens aus Tunesien zur Vorbereitung der Auslieferung. Doch weil die tunesischen Behörden die nötigen Papiere nicht schickten, wurde er im November 2016 aus der Haft entlassen. Die Polizei musste ihn rund um die Uhr überwachen.
Ein Sprecher des hessischen Innenministeriums hatte vor einigen Tagen gesagt: „In Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde werden wir alle rechtlich und tatsächlich möglichen und zulässigen Schritte veranlassen, um den Aufenthalt dieser Person zu beenden.“ Nach Darstellung von Basay-Yildiz hat Hessen bereits eine Anordnung nach dem Gefährder-Paragrafen 58a Aufenthaltsgesetz erlassen und beruft sich dabei auf „die Abwehr einer terroristischen Gefahr“. Das Innenministerium äußerte sich dazu mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht. (dpa)
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