Abschiebeflug nach Kabul mit 14 von 58 Afghanen an Bord
Insgesamt 14 Afghanen sind am Dienstagabend vom Flughafen München in ihre Heimat abgeschoben worden. Die Männer wurden mit einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug nach Kabul geflogen, wie das bayerische Innenministerium in München mitteilte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte noch in der Nacht die Klage einer der abgelehnten Asylbewerber ab.
Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sollten ursprünglich 58 Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht werden, es seien schließlich aber nur 14 an Bord gewesen, davon zehn aus Bayern, zwei aus Mecklenburg-Vorpommern und je einer aus Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Bei den Männern handelt es sich um zehn Straftäter, einen Gefährder und drei Identitätsverweigerer.
Einer der Afghanen legte über eine Anwältin Eilklage in Karlsruhe gegen die Abschiebung ein. Das Flugzeug war zu diesem Zeitpunkt bereits in der Luft. Eine Kammer des Gerichts entschied den Fall noch in der Nacht und lehnte den Eilantrag ab.
- Siehe auch: Immer mehr abgelehnte Asylbewerber wehren sich: Hunderte Abschiebungen per Flugzeug abgebrochen
Bundesverfassungsgericht mit Asylklagen überfordert
Das Bundesverfassungsgericht sieht mittlerweile eine große Zahl von Klagen in Asyl- und Flüchtlingsfällen auf sich zukommen. „Wir rechnen weiter mit einem starken Anstieg, da in den unteren Instanzen mittlerweile etwa 250.000 Fälle anhängig sind“, sagte Präsident Andreas Voßkuhle am Dienstagabend in Karlsruhe. 2017 hatte das Gericht demnach bereits 399 Klagen abzuarbeiten, rund dreimal so viel wie im Jahr zuvor.
Dem Gericht zufolge betraf ein große Zahl der Fälle im vergangenen Jahr Abschiebungen nach Afghanistan. Zur Beurteilung der Sicherheitslage müssten die Richter auf verschiedene Quellen zurückgreifen, weil ein Lagebericht des Auswärtigen Amts noch immer nicht vorliege. Die Bundesregierung hatte zuletzt Ende Dezember vergangenen Jahres angekündigt, die Lage sowie die Aussichten in dem Land neu prüfen.
Die Frage der Sicherheitsbewertung ist wichtig für die Entscheidungen über Asylanträge afghanischer Asylbewerber sowie für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan. Die Bundesregierung vertritt hier bisher die Einschätzung, es gebe in Afghanistan Regionen, in denen Menschen sicher leben könnten. Daran gibt es allerdings erhebliche Zweifel.
Pro Asyl, Linke und Grüne wollen Abschiebungen nach Afghanistan vollständig stoppen
Derzeit werden aus Deutschland nur Menschen abgeschoben, die als Straftäter oder als Gefährder eingestuft sind oder die nach Einschätzung der Behörden etwa ihre Identität hartnäckig verschleiern. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sowie Linkspartei und Grüne fordern aber, die Abschiebungen wegen Lebensgefahr für die Betroffenen vollständig zu stoppen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte mit Blick auf den Abschiebeflug am Dienstagabend: „Gefährder, Straftäter und hartnäckige Identitätsverweigerer stellen ein klares Sicherheitsproblem in unserem Land dar.“ Mit den Abschiebungen setze der Rechtsstaat ein „Zeichen“.
Nach Einschätzung der Bundesregierung seien Abschiebungen nach Afghanistan „nach wie vor möglich“. 2017 hatte Bayern insgesamt 3.282 Menschen abgeschoben. 56 der im vergangenen Jahr bundesweit abgeschobenen 121 Afghanen kamen aus Bayern. (afp)
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