Abschiebedebatte: 12.581 Afghanen laut BAMF ausreisepflichtig – Aber nur 2.133 vollziehbar ausreisepflichtig

In Deutschland haben laut BAMF zum 31. Januar 2017 insgesamt 12.581 ausreisepflichtige Afghanen gelebt. Darunter waren allerdings nur 2.133 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
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Flugzeug zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan. Frankfurt am Main.Foto: DANIEL ROLAND/AFP/Symbolbild/Getty Images
Epoch Times25. Februar 2017

In Deutschland haben zum 31. Januar 2017 insgesamt 12.581 ausreisepflichtige Afghanen gelebt: Das teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) der „Welt am Sonntag“ mit. Darunter waren allerdings nur 2.133 Personen vollziehbar ausreisepflichtig, wie das Bamf weiter mitteilte. Alle übrigen hatten eine Duldung, weil ein sogenanntes Abschiebungshindernis vorliegt.

Darunter fallen etwa schwere Erkrankungen, die Sorge für minderjährige Kinder mit Aufenthaltsrecht oder ungeklärte Identität. Am Mittwoch waren 18 Afghanen mit der dritten Sammelrückführung von München nach Kabul geflogen worden.

Im vergangenen Jahr schob Deutschland insgesamt 67 Ausreisepflichtige nach Afghanistan ab, 2015 und 2014 waren es jeweils neun. Im vergangenen Jahr beantragten rund 127.000 Afghanen Asyl in Deutschland. Jeder Fünfte (20,2 Prozent) wurde 2016 als Flüchtling nach der Genfer Konvention inklusive Asyl anerkannt – dafür muss eine individuelle Verfolgung drohen, die Herkunft aus einem Kriegsland reicht nicht aus.

Weitere 35,6 Prozent erhielten den schwächeren subsidiären- oder den Abschiebeschutz, weil zwar keine Verfolgung, aber Gefahr für Leib- und Leben festgestellt wurde. Die Anträge der übrigen wurden abgelehnt. (dts)



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