Ab 29. März 2017: Kostenpflicht für Private Sender – Öffentlich-Rechtliche Programme bleiben „kostenlos“

Morgen beginnt der Wechsel des TV-Übertragungsstandards von DVB-T auf DVB-T2. Das öffentlich-rechtliche Programm bleibt kostenlos (GEZ finanziert), private Sender wie RTL oder n-TV müssen über freenet TV extra bezahlt werden. Ohne entsprechende technische Nachrüstungen lassen sich die Programme nicht mehr ansehen.
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Ab 29. März beginnt der Wechsel des TV-Übertragungsstandards von DVB-T auf DVB-T2. Das öffentlich-rechtliche Programm bleibt kostenlos (GEZ finanziert), private Sender wie RTL oder n-TV müssen über freenet TV extra bezahlt werden.Foto: KIRILL KUDRYAVTSEV/AFP/Getty Images
Epoch Times19. März 2017

Für Fernsehzuschauer ohne Satellitenschüssel oder Kabelanschluss wird es ernst: Am Mittwoch beginnt der Wechsel des Übertragungsstandards von DVB-T auf DVB-T2.

Ohne entsprechende technische Nachrüstungen lassen sich Fernsehsendungen dann über Antennen in vielen Fällen nicht mehr anschauen. Fernsehzuschauer brauchen ein Empfangsgerät, das DVB-T2-Signale verarbeiten kann, die bisherigen DVB-T-Receiver können das nicht.

Ab 29. März werden Sendesignale in einem regional gestaffelten Verfahren auf den neuen Standard umgestellt, die bisherigen DVB-T-Übertragungen werden beendet.

Wie ist es mit der Programmauswahl?

Es gibt einen großen Unterschied zum bisherigen Angebot. Zuschauer müssen entscheiden, ob sie nur das öffentlich-rechtliche Programm empfangen oder zusätzlich auch private Sender wie RTL oder ProSieben verfolgen wollen, wofür sie künftig extra zahlen müssen.

Das öffentlich-rechtliche Angebot wird ohne Zusatzkosten gesendet, weil die Fernsehanstalten ihre Ausgaben aus dem Rundfunkbeitrag decken.

Der größte Teil der HD-Programme privater Veranstalter sind ausschließlich im Programmpaket von freenet TV gegen eine Jahresgebühr von 69 Euro empfangbar.

Welche Programme sind frei empfangbar, für welche muss bezahlt werden? Foto: screenshot/www.dvb-t2hd.de

Welche Programme sind frei empfangbar, für welche muss bezahlt werden? Foto: screenshot/www.dvb-t2hd.de

Welche Zusatzkosten entstehen dadurch?

Wer die künftig kostenpflichtigen Privatsender weiterhin sehen will, muss zusätzlich zum Kauf eines DVB-T2-tauglichen Empfangsgeräts zunächst in ein Freischaltmodul investieren, das er in sein externes DVB-T2-Empfangsgerät oder seinen Fernseher einsteckt.

Auf dem Markt gibt es alternativ außerdem Empfangsboxen mit integrierter Entschlüsselungsfunktion. Diese sind aber von vornherein teurer als andere Modelle.

Dieses Freischaltmodul kostet rund 80 Euro, darin enthalten ist ein Nutzungsgutschein für drei Monate ab Aktivierung. Erst danach wird bei dem von den privaten Sendern beauftragten Dienstleister Freenet TV die Jahresgebühr von 69 Euro für den weiteren Empfang fällig.

Zu beachten ist laut Verbraucherschützern auch, dass bei mehreren Fernsehern im Haushalt jeweils für die Entschlüsselungstechnik bezahlt werden muss – zumindest bei gleichzeitiger Nutzung. Sonst muss immer umgesteckt werden.

Was müssen Fernsehzuschauer tun?

Sie brauchen auf jeden Fall ein Empfangsgerät, das DVB-T2-Signale verarbeiten kann. Die bisherigen DVB-T-Receiver können das nicht, Verbraucher haben dabei zwei Möglichkeiten.

Sie können in ein DVB-T2-Empfangsgerät in Form einer externen Set-Top-Box investieren und dann wie gewohnt mit ihrem Fernseher weitergucken – oder sie legen sich einen neuen Fernseher mit integriertem DVB-T2-Empfangsteil zu.

Die Modelle gibt es in unterschiedlichen Preisklassen, sämtlich im Handel befindliche DVB-T2-taugliche Geräte sind zwecks besserer Orientierung aber mit einem einheitlichen grünen Logo gekennzeichnet. Es trägt die Aufschrift „DVB-T2 HD“.

Beginn der Umstellung: www.dvb-t2hd.de

Den Anfang machen die großen Ballungszentren und deren Einzugsbereiche. In anderen Gegenden erfolgt dies teilweise zeitlich versetzt, bis die letzte Ausbaustufe Mitte 2019 erreicht sein soll. Ab 29. März sind in den dunkelgrünen Bereichen nur noch die neuen Standards erhältlich, in den übrigen Regionen bleibt die DVB-T Verbreitung bis auf Weiteres erhalten.

Am 29. März 2017 beginnt in vielen Regionen Deutschlands die Umstellung auf DVB-T2 HD. Gleichzeitig endet dort die DVB-T-Verbreitung! Foto: screenshot/http://www.dvb-t2hd.de

Am 29. März 2017 beginnt in vielen Regionen Deutschlands die Umstellung auf DVB-T2 HD. Gleichzeitig endet dort die DVB-T-Verbreitung! Foto: screenshot/http://www.dvb-t2hd.de

Es betrifft diejenigen, die ihr Fernsehprogramm per Haus- oder Zimmerantenne über den sogenannten terrestrischen Empfang verfolgen. Das sind bundesweit etwa vier Millionen Haushalte.

Einen groben schematischen Überblick über die Reihenfolge gibt es auf der offiziellen Internetplattform www.dvb-t2hd.de. Die Sender wollen in den betroffenen Regionen auch rechtzeitig durch Einblendungen informieren. Wer über Kabel, Satellit oder Internet fernsieht, muss sich keinerlei Gedanken machen.

Programmbelegung ab 29. März 2017. Foto: Screenshot / http://www.dvb-t2hd.de/files/Programmbelegung_Dritte_Programme_Stand_92016.jpg

Programmbelegung ab 29. März 2017. Foto: Screenshot/www.dvb-t2hd.de

Warum erfolgt der Systemwechsel?

Beim Wechsel von DVB-T zu DVB-T2 handelt es sich um eine Veränderung der technischen Standards für die digitale terrestrische Fernsehsignalübertragung und die Kompression von Bildinformationen.

Dies führt dazu, dass mehr Programme in besserer Qualität über ein begrenztes Frequenzspektrum übertragen werden können. Nach Branchenangaben ist die Umstellung zum einen eine Reaktion auf eine Frequenzreduzierung durch den Staat, zum anderen entspricht sie den Zuschauerwünschen nach Übertragungen in höherer HD-Qualität. (afp/ks)



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