350.000 neue Kita-Plätze benötigt: Bundesregierung will ein Drittel davon schaffen
Am Montag gab es im Familienausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema Kita-Plätze. Die Bundesregierung will die Versorgung mit Kita-Plätzen ausbauen. Doch die geplante Finanzhilfe des Bundes an die Länder wird immer noch nicht reichen, um den Bedarf zu decken. In den Jahren 2017 bis 2020 sollen Gelder in Höhe von 1,126 Milliarden Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereit gestellt werden. Damit sollen 100.000 Kita-Plätze geschaffen werden. Nötig wären allerdings 350.000 zusätzliche Plätze.
Was Experten sagen
Die Website des Bundestages berichtet:
„Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut erläuterte, dass der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Einschulungsalter auf rund 350.000 Plätze im Jahr 2020 steigen werde. Dies sei zum einen der steigenden Geburtenrate und der Zuwanderung von Flüchtlingen mit Kindern geschuldet. Zudem wünschten sich immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder.
Dieser Einschätzung schloss sich auch Uwe Lübking von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Es sei zwar paradox, aber der Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren, habe gleichzeitig einen höheren Bedarf geschaffen. In der Vergangenheit hätten sich viele Eltern erst gar nicht um einen Platz bemüht, weil sie nicht davon ausgegangen seien, einen zu erhalten.
Kita-Erzieher dringend gebraucht
Renate Sternatz von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Norbert Hocke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnten davor, dass der gleichzeitig steigende Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung bei anhaltender Entwicklung nicht mehr gedeckt werden kann. Bereits jetzt sei es sehr schwer, den Fachkräftebedarf zu decken. Hocke forderte die Bundesagentur für Arbeit auf, Kita-Erzieher in der Liste der Mangelberufe aufzunehmen. Dann könnten qualifizierte Kräfte aus dem Ausland schneller und einfacher eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.
Vor allem müsse sich aber die Kultusministerkonferenz der Ausbildungssituation bei den Erziehern annehmen. Sternatz mahnte, dass es allerdings zu keinen Schnellschüssen mit einer Schmalspurausbildung für Quereinsteiger kommen dürfe.
Was gegen Gebührenfreiheit spricht
Unterschiedlich beantworteten die Sachverständigen die Frage, ob die Kindertagesbetreuung gebührenfrei sei sollte. Heiko Kraus vom Bundesverband für Kindertagespflege, Matthias Ritter-Engel vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt und Thomas Rauschenbach befürworteten zwar gebührenfreien Zugang zur Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass dies nicht zu Lasten des quantitativen und qualitativen Ausbaus gehen dürfe.
Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein und Uwe Lübking sprachen sich gegen Gebührenfreiheit aus, weil derzeit der Ausbau der Betreuung Priorität habe. Einig zeigten sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass bundesweit gewisse Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gelten sollten.
Derzeit 95,3 Prozent aller Kinder betreut
Wie die Regierung im Gesetzentwurf schreibt, stellt der Bund seit 2015 jährlich 845 Millionen Euro für Betriebskosten zur Verfügung, in den Jahren 2017 und 2018 erhöhe er diese Unterstützung jeweils noch einmal um 100 Millionen Euro. Das entspreche einer Gesamtsumme von 6,26 Milliarden Euro Betriebskostenzuschüssen von 2009 bis 2018.
Im März 2015 hätten 2.294.483 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schule ein Angebot der Kindertagesbetreuung genutzt, was einer Betreuungsquote von 95,3 Prozent entspreche. Trotz der schon hohen Quote werde aufgrund wachsender Geburtenraten für die Zukunft ein noch steigender Platzbedarf für Kinder im Kindergartenalter prognostiziert. Im Jahr 2015 seien 738.000 Kinder lebend geboren worden, 3,2 Prozent mehr im Jahr davor. Der Bund unterstütze Länder und Gemeinden durch weitere Finanzhilfen für Investitionen in zusätzliche Betreuungsplätze.“ (hib/AW/rf)
Quelle: Heute im Bundestag
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