20-jähriger Afghane entschuldigt sich für Anschlagsdrohungen – Anwalt will Duldung beantragen

Ein 20-jähriger Afghane sollte am Mittwoch abgeschoben werden. Als Beamte ihn zur Polizeistation brachten, soll er ihnen mit Anschlägen gedroht haben. Nun entschuldigte er sich für seine Worte.
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Sitzblockade vor einer Berufsschule in Nürnberg am 31. Mai 2017.Foto: BR24/YouTube/Screenshot
Epoch Times2. Juni 2017

Beim eskalierten Abschiebeversuch des 20-jährigen Afghanen Asef N. in Nürnberg soll der Berufsschüler den Polizisten mit Anschlägen gedroht haben. Jetzt entschuldigte er sich für seine Aussage.

„Focus online“ zitierte aus einer schriftlichen Stellungnahme seiner Betreuerin Dagmar Gerhard von der Nürnberger Flüchtlingsinitiative „Mimikri“, wonach sich Asef nicht mehr an die Drohungen erinnern könne.

„An den Vorwurf, er habe bei der Verhaftung damit gedroht, zurück zu kommen und Deutsche umzubringen, kann Asef sich nicht erinnern. Durch die Sitzblockade und die sich daraus entwickelnden chaotischen Ereignisse geriet er selbst in einen emotionalen Ausnahmezustand“, heißt es demnach in der Erklärung.

Sollte er aber solch eine Drohung ausgestoßen haben, „so tut es ihm leid und er entschuldigt sich dafür. Jedenfalls würde er niemals den Bewohnern des Landes, das ihn aufgenommen und ihm Schutz gegeben hat, Schaden zufügen.“

Nach Polizeiangaben sagte Asef gegenüber Ermittlern: „In einem Monat bin ich eh wieder hier und bringe Deutsche um.“

Betreuerin: 20-Jähriger wurde von Polizisten verletzt – ist wütend und aggressiv geworden

Asefs Betreuerin beschreibt den Polizeieinsatz aus Sicht ihres Schützlings: Demnach sei der Afghane von den Polizisten „wie ein Verbrecher“ in Handschellen abgeführt worden. Die Demonstranten hinderten den Polizeiwagen mit dem 20-Jährigen vor der Abfahrt, sodass der junge Mann in einen anderen Wagen gebracht werden musste. Dabei sei Asef N. „am Boden liegend über den Asphalt gezerrt worden“, heißt es in der Erklärung.

Er habe sich bei dem Polizeieinsatz Schürfwunden an der linken Hand, an der linken Wange und im linken Brustbereich zugezogen. „Die ganzen Ereignisse ließen ihn verständlicherweise wütend und aggressiv werden und riefen Angst bei ihm hervor“, so die Betreuerin.

Seibert: Jeder hat Recht „mit Respekt und Anstand behandelt zu werden“

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin, dass „auch Menschen, die nach einem rechtsstaatlichen Verfahren hier kein Bleiberecht haben“, natürlich das Recht hätten, „mit Respekt und Anstand behandelt zu werden“. Den konkreten Fall wollte Seibert aber nicht kommentieren.

Am Tag nach dem Polizeieinsatz seien zudem „noch weitere Fakten“ bekannt geworden, die ein „etwas runderes Bild“ ergäben, sagte der Regierungssprecher.

Gericht: Drohung kein Grund für Abschiebehaft

Da nach dem Anschlag von Kabul der für Mittwochabend geplante Abschiebeflug abgesagt wurde, befindet sich der abgelehnte Asylbewerber aber weiter in Nürnberg. Den Versuch, den jungen Mann aus seiner Schule abzuholen, verteidigte die Polizei mit mehreren erfolglosen Versuchen, ihn in seiner Wohnung anzutreffen.

Die Bezirksregierung war am Donnerstag mit dem Antrag gescheitert, den Berufsschüler vom 1. bis 30. Juni in Abschiebehaft zu nehmen. Eine mögliche Drohung des Flüchtlings war für das Gericht kein Grund für eine Abschiebehaft, wie sein Anwalt Michael Brenner mitteilte. Auch vor der Ermittlungsrichterin sei der Satz am Donnerstag zur Sprache gekommen – ohne weitere Folgen für seinen Mandanten.

Regierung von Mittelfranken legt Beschwerde ein: Keine Kooperation bei Identitätsfeststellung

Am Freitag legte die Regierung Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein, den jungen Mann aus der Abschiebehaft zu entlassen, wie eine Sprecherin auf AFP-Anfrage erklärte.

Der Grund: „Bis Frühjahr 2017 ist er seinen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung gegenüber den zuständigen Ausländerbehörden in keiner Weise nachgekommen“, erklärte die Regierung von Mittelfranken.

Der seit 2012 in Deutschland lebende Afghane wurde laut dem mittelfränkischen Regierungspräsidenten nach Ablehnung seines Asylantrags acht Mal aufgefordert, einen afghanischen Pass zu beantragen, um zurück in sein Heimatland geschickt zu werden. Das habe er aber jedes Mal abgelehnt, hieß es.

„Er hat in dieser Zeit gegenüber den Ausländerbehörden weder einen Pass, noch eine Tazkira (das übliche Identitätsdokument in Afghanistan) vorgelegt, noch sich um entsprechende Papiere bemüht.“

Erst in diesem Frühjahr sei der Regierung bekannt geworden, dass er dem afghanischen Generalkonsulat die für den Passerwerb notwendige Tazkira eingereicht habe. Damit hätten die Behörden verstanden, dass der Mann sie seit Jahren getäuscht habe. Das sei eine Straftat, verdeutlichte der Regierungspräsident.

Anwalt: Behörden haben Fehler gemacht

Dagegen erklärte Anwalt Brenner, der 20-Jährige habe sehr wohl bei der Identitätsfeststellung mitgeholfen: „Mein Mandant hat mehrmals beim Konsulat in München vorgesprochen.“ Laut „Focus online“ wurde dem 20-Jährigen vom Konsulat die Ausstellung eines Passes aber verweigert.

Brenner sagte, erst in diesem Jahr hätten die afghanischen Behörden seinem Mandanten einen Reisepass ausgestellt. Diesen habe er vorlegt, als er im März eine Aufenthaltserlaubnis beantragt habe. Diese sei jedoch abgelehnt worden.

Anwalt will Duldung beantragen

Sein Mandant wolle am Freitag eine Art Aufnahmeprüfung bei einem Ausbildungsbetrieb machen, sagte sein Anwalt. „Wir wollen den Weg, den er hier gegangen ist, fortsetzen.“

Er werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, damit der Afghane in Deutschland bleiben könne. Als erstes wolle er eine Duldung beantragen. Denn sein Mandant sei weiter ausreisepflichtig. (afp/dpa/as)

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