Frau erhält Morddrohung – doch Til Schweiger muss Facebook-Eintrag mit ihrem Namen und Foto nicht löschen

Til Schweiger wollte mit der Veröffentlichung eines Posts einer Frau - samt Namen und Bild - "gegen Hetze, gleich welcher Art" vorgehen. Wie das Landgericht Saarbrücken nun entschied, muss der Schauspieler den Post auch nicht löschen.
Epoch Times23. November 2017

Schauspieler Til Schweiger hat den Streit um einen Facebook-Eintrag gegen eine Kritikerin gewonnen. Das Landgericht Saarbrücken wies den Antrag der 58-Jährigen aus dem Saarland ab, den Post zu löschen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit dem Recht Schweigers auf Meinungsfreiheit, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az. 4 O 328/17)

Schweiger hatte eine private Nachricht der Frau auf seiner Facebook-Seite mitsamt deren Namen und Porträtfoto veröffentlicht. Die Klägerin sah durch das Vorgehen Schweigers ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und zog vor Gericht. Die Frau forderte: Der Eintrag müsse weg, weil sie sehr unter dem leide, was er losgetreten habe. „Ich habe sogar eine Morddrohung erhalten.“

Doch ohne Erfolg: Zwar bezeichnete das Landgericht den Vorwurf einer Persönlichkeitsrechtsverletzung als berechtigt, weil der Inhalt privater Nachrichten unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden dürfe. Dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei aber durch das Informationsinteresse und das Recht Schweigers auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Klägerin habe sich mit ihrer Äußerung über ein großes soziales Netzwerk an den prominenten Beklagten gewandt, um an einer in der Öffentlichkeit geführten kontroversen Debatte teilzunehmen, befanden die Richter. Dabei habe sie sich ihrerseits nicht neutral verhalten, sondern Kritik an Schweiger geäußert. Zudem habe sie sich auf eine Behauptung des Schauspielers gestützt, die nicht erwiesen werden konnte.

Deshalb habe sich Frau ebenfalls der öffentlichen Diskussion stellen müssen. Dabei habe Schweiger auch den Namen der Frau veröffentlichen dürfen. Denn die Klägerin sei ihrerseits vor der Veröffentlichung durch Schweiger unter Angabe ihres vollständigen Namens an die Öffentlichkeit gegangen – nämlich in einem Internetforum mit rund 25.00 Menschen.

Der Schauspieler erschien trotz Vorladung nicht vor Gericht. Seine Anwältin Stephanie Vendt sagte, ihr Mandant habe mit der Veröffentlichung des Posts „gegen Hetze gleich, welcher Art“ vorgehen und auf das Problem von Hass-Nachrichten aufmerksam machen wollen.  (afp/dpa)



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