Bundestags-Petitionsausschuss fordert: Menschenrechte für Falun Gong in China
Berlin – Bundestag und Bundesregierung sollen sich bei der politischen Führung der Volksrepublik China für Falun Gong-Anhänger einsetzen und auf die Herstellung der Meinungs-, Glaubens- und Versammlungsfreiheit in China hinwirken. Dies hat der Petitionsausschuss des Bundestages am 22. November einstimmig beschlossen und die zugrunde liegende Eingabe dem Auswärtigen Amt „als Material“ überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages „zur Kenntnis“ gegeben. Bei der Verfolgung von Falun Gong-Anhängern durch die chinesische Regierung habe es eine Reihe von schweren Menschenrechtsverletzungen und Tötungen in China gegeben, heißt es in der Petition weiter.
Für die Mitglieder des Petitionsausschusses war das harte Vorgehen der chinesischen Behörden gegen die Mitglieder dieser religiösen Bewegung seit deren Verbot 1999 Anlass zu großer Besorgnis. Deshalb sei das Thema häufig in bilateralen Gesprächen zwischen Vertretern der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland erörtert worden. Daneben gebe es auch Initiativen auf EU-Ebene. Dabei seien auch Listen mit Namen von Betroffenen übergeben und „nachdrücklich“ ein Ende der Diskriminierung und Misshandlung von Falun Gong-Anhängern sowie deren Freilassung gefordert worden. Der Petitionsausschuss war deshalb der Auffassung, dass die Bundesregierung auf diplomatischer Ebene weiterhin alle ihre Möglichkeiten nutzen soll, damit das „menschenrechtswidrige Vorgehen“ beendet wird. Dies solle auch Gegenstand von politischen Gesprächen von Parlamentariern mit der chinesischen Führung sein. Die Volksrepublik China werde nur dann ein verlässliches und anerkanntes Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft werden, wenn es gelinge, diese von der Notwendigkeit substanzieller Verbesserungen beim Schutz der Menschenrechte zu überzeugen. www.bundestag.de
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