Italienisches Gericht urteilt erneut: Impfung verursachte Autismus bei Kleinkind – Gesundheitsministerium zahlt

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Ein Mädchen blickt anteilslos, während andere Kinder mit Seifenblasen spielen.Foto: AFP / Getty
Epoch Times16. Februar 2015

Im September 2014 zahlte ein italienischer Gerichtshof eine Kompensation wegen Impfungen, die bei einem Kind Autismus und Gehirnschäden verursacht hatten – ein Fall, dem die italienische Presse große Aufmerksamkeit zollte.

So wie die USA hat auch Italien ein Impf-Schadensersatz Programm, um denjenigen finanzielle Unterstützung anzubieten, die Schäden durch ihre Teilnahme an verbindlichen und empfohlenen Impfungen erlitten haben.

Das betroffene Kind hatte drei Dosen des Impfstoffes Glaxo Smith Klines Infanrix Hexa erhalten, eine Sechfach-Impfung  gegen Polio, Diphtheri, Tetanus, Hepatitis B, Keuchhusten und Haemophilus Influenza Typ B. Auch Giftstoffe wie Thimerosal, Aluminium, einen Hilfsstoff, und andere toxische Verbindungen sind in diesem Impfstoff enthalten. Das Kind wurde kurz nach der Verabreichung der drei Dosen autistisch.

Als die Eltern ihren Anspruch auf Schadensersatz beim Ministerium für Gesundheit vorbrachten, wurde ihr Antrag abgelehnt. Deshalb klagte die Familie gegen das Ministerium vor dem ordentlichen Gericht, eine Möglichkeit die in der selben Form in den USA nicht besteht.

Die Entscheidung des Gerichts: Quecksilber und Aluminium im Impfstoff haben Autismus ausgelöst

Auf der Grundlage der Zeugenaussagen von Experten, kam das Gericht zu dem Schluss, es sei eher wahrscheinlich, das Kind hätte Autismus und Gehirnschaden, wegen des neurotoxischen Quecksilbers und Aluminiums und wegen einer genetischen Vorbelastung bekommen. Das Gericht bemerkte außerdem dass Infanrix Hexa, einer der verabreichten Impfstoffe, eben jenes Thimerosal enthält, ein Stoff der wegen seiner neurotoxischen Wirkung, in Italien verboten ist und im Impfstoff „in einer Konzentration, weit höher als die empfohlene Dosis für Impfungen bei Kindern, die nur wenige Kilogramm wiegen“ enthalten ist.

Der vorsitzende Richter Nicola Di Leo hatte ein anderes wichtiges Beweismittel zur Hand: Einen 1271 Seiten starken vertraulichen Glaxo Smith Kline-Bericht (der jetzt auch im Internet zur Verfügung steht). Dieses Dokument der Pharma-Industrie liefert umfassende Nachweise über unerwünschte Folgen von Impfungen, und dokumentiert fünf bekannte Fällen von Autismus, die durch Impfungen verursacht wurden und aus der Zeit der klinischen Tests  für den Impfstoff stammen.   

So wie in vielen anderen entwickelten Ländern, ist die Regierung, nicht aber die Industrie, zu belangen, wenn Familien wegen Impfschäden Schadensersatzansprüche erhebt, deshalb scheint das fehlende Interesse von GSK an den Nebeneffekten der Impfung vielleicht nicht zu überraschen.

In seiner abschließenden Beurteilung kommt der Bericht zu dem Schluss, dass:
„das Nutzen-Risiko-Verhältnis nach wie vor als günstig beurteilt wird“, trotz der Einsicht von GSK, dass die Impfung Nebeneffekte verursachen kann wie: „hämolytische autoimmun Anämie, Thrombozytopenie, thrombozytopenische Purpura, autoimmune Thrombozytopenie, idiopathische thrombozytopenische Purpura, hämolytische Anämie, Zyanose, Knötchen an der Injektionsstelle, Abszesse, Kawasaki-Krankheit, neurologischen Events wie: Enzephalitis und Enzephalopathie, Henoch-Schönlein Purpura, Petechien , Purpura, Hämatochezie, allergische Reaktionen (einschließlich anaphylaktische und anaphylaktoide Reaktionen), "und der Tod.

Der Milaner Beschluss ist ordentlich, informell und wohlüberlegt. Schon drei Jahre zuvor war ein italienisches Gericht in einem ähnlichen Fall zu dem gleichen Ergebnis gekommen.

Am 23. Mai 2012 hatte Richter Lucio Ardigo vom italienischen Gericht in Rimini ein ähnliches Urteil gefällt, nachdem festgestellt wurde, dass ein Impfstoff gegen Masern-Mups-Röteln ebenfalls bei einem Kind Autismus verursacht hatte.

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